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Russischer Sektenführer wollte Beslan-Eltern betrügen
08. April 2006 08:46 Uhr
Moskau (dpa) - Ein russischer Sektenführer, der verzweifelten Eltern gegen Geld versprach, er lasse ihre beim Geiseldrama von Beslan getöteten Kinder wiederauferstehen, muss sich in Moskau wegen Betrugs vor Gericht verantworten.
Der 43-jährige Grigori Grabowoj soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Freitag auch in einer Art Schneeballsystem seine Gefolgsleute ausgenommen haben. Der landesweit bekannte selbst ernannte Wunderheiler wurde in Moskau festgenommen.
Bei der Geiselnahme durch islamische Terroristen in einer Schule der nordkaukasischen Kleinstadt Beslan im September 2004 waren 331 Menschen getötet worden, darunter 186 Kinder. Die Bilder von der Tragödie bei der Erstürmung der Schule durch russische Spezialeinheiten hatten weltweit Erschütterung ausgelöst.
Grabowoj bot den Eltern wenig später für angeblich mehrere tausend Dollar öffentlich die Wiederauferstehung ihrer Kinder an. Die Geschichte hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Der Glaube an Magie ist in Russland relativ weit verbreitet, einige der Eltern wollten das Angebot annehmen.
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Steirischer "Wunderheiler" verhaftet: Opfer zahlten Vermögen für Behandlung
67-Jähriger behandelte meist in Hotelzimmer in Thailand - Australierin starb
Graz - Er bot Heilmittel für alles an, von Aids über Alzheimer bis Krebs: Ein 67-jähriger Steirer ist in Thailand verhaftet worden, da er im Verdacht steht, für mindestens einen Todesfall verantwortlich zu sein. Die Patienten kamen vorwiegend aus Neuseeland und Australien und wurden meist in Hotelzimmern behandelt. Die Kranken fanden den Arzt über seine Internetseite und zahlten dem Mann ein Vermögen für seine "Wundermittel", darunter Flüssig-Ozon"-Spritzen.
Flüssig-Ozon"-Spritzen
Ausschlaggebend für die Ermittlungen der Polizei war nach Angaben der "Bangkok Post" der Tod einiger Patienten. Sie starben, nachdem sie behandelt wurden. Aufgefallen ist der Tod einer 58-jährigen Australierin, die im Mai vorigen Jahres nach einer der verabreichten "Flüssig-Ozon"-Spritzen starb. Wie sich bei der Obduktion herausstellte, hatte die Frau eine überhöhte Menge Kalium im Blut.
Eine 33-jährige Neuseeländerin wurde bewusstlos und musste ins Krankenhaus, nachdem sie Spritzen erhalten hat. Sie erzählte später der Polizei, sie habe dem Arzt 900.000 thailändische Baht (18.700) Euro für die Behandlung bezahlt.
Schulden
Der Steirer soll hohe Schulden haben. Sollte er in Thailand angeklagt und verurteilt werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.(APA)
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Sektenchef Asahara zum Tode verurteilt
Urteil. In Tokio ist der Mammutprozess um den Giftgasanschlag gegen die U-Bahn zu Ende gegangen.
Tokio. In seinem Auftrag brachten Mitglieder der japanischen Endzeit-Sekte Aum Shinrikyo Menschen um. Jetzt muss der Gründer Shoko Asahara dafür mit dem eigenen Leben bezahlen. Ihm wird neben anderen Verbrechen der tödliche Giftgas-Anschlag auf die Tokioter U-Bahn vor elf Jahren zur Last gelegt, bei dem zwölf Menschen starben und mehr als 5 500 verletzt wurden. Mit dem Attentat wollte die Sekte eine damals geplante Razzia der Polizei gegen ihr Hauptquartier am Fuße des heiligen Berges Fuji verhindern.
Kritik am Prozess wird laut
Gestern nun hat der oberste Gerichtshof einen Einspruch der Verteidiger zurückgewiesen und die zuvor verhängte Todesstrafe für rechtskräftig erklärt.
Opfer der Verbrechen reagierten auf die Gerichtsentscheidung allerdings mit gemischten Gefühlen. Die Gesellschaft habe viel von dem Fall zu lernen, doch nun ende der Jahrhundert-Prozess nach zehn Jahren, ohne dass Asahara auch nur ein Wort gesagt habe, bedauerte ein 56-jähriger Mann, dessen Frau noch heute im Koma liegt. Der halb blinde Asahara war im Mai 1995 verhaftet worden und hatte während des ganzen Gerichtsprozesses entweder geschwiegen oder Unverständliches vor sich hin gemurmelt.
Als Guru hatte er zuvor das spirituelle Vakuum genutzt, das nach den wirtschaftlichen Boom-Jahren in Japan entstanden war und die junge Generation des fernöstlichen Landes zu neuen Religionen wie Aum Shinrikyo trieb. Auf dem Höhepunkt zählte die Sekte mehr als 10 000 Mitglieder. Doch statt die Hintergründe der gesellschaftlichen Katastrophe tiefgehend zu analysieren, wurde Asahara jetzt laut Kritikern nur zu einem unmenschlichen Monster gestempelt. Unschuldige Mitläufer seien zu Staatsfeinden erklärt worden. „Die Gräueltaten sind nur das Endprodukt“, sagte Yoshihiro Yasuda, ein früherer Anwalt Asaharas. Statt den Sektengründer einfach zu hängen, sei es wichtiger zu untersuchen, was zu den Verbrechen geführt habe. Noch heute leiden viele der Opfer des Anschlages unter den psychischen, physischen und finanziellen Folgen. (dpa)
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Aum: Endzeit, Shiva und Science-Fiction
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Einer der zentralen Punkte der Doktrin ist die kontroverse buddhistische Vorstellung von poa: Unter bestimmten Bedingungen kann demnach ein Mord sowohl das Opfer als auch den Täter der Erleuchtung näher bringen.
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Dalai Lama hält Vortrag über Frieden und Religionen in Woodstock
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Tödliche Therapie
Scharlatane und auch Ärzte locken todkranke Patienten mit abstrusen Heilmethoden - und zocken sie dann ab. Die Opfer wollen an Wunder glauben, die Behörden sind oft machtlos.
Wenn es um die Verteidigung seiner zwielichtigen Methoden geht, wählt der Homburger Privatdozent Dr. Rolf B. gern große Worte. Es gehe in der Schulmedizin bisweilen zu wie "im Mittelalter", heißt es in einem seiner Schriftsätze an das Landgericht Saarbrücken: Damals habe "die kirchliche Inquisition zugeschlagen bei denjenigen, die unterschiedliche Auffassungen hatten". Und vieles in dem aktuellen Verfahren gegen ihn erinnere "an Galileo Galilei, der abschwören musste, dass die Erde eine Kugel sei".
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Doch es kam nur zu einem Eingriff: Schon als der 14-jährigen Dionysia in Deutschland der erste Katheter gesetzt wurde, soll B. laut Anklageschrift mehrere Gefäße und das Lungenfell verletzt haben. Das Mädchen kollabierte, konnte in einem Krankenhaus dann zwar gerettet werden, doch danach war es noch geschwächter. Keine vier Wochen später starb Dionysia.
Der Freiburger Anwalt Sascha Berst wirft Rolf B. vor, die "fundamentalen Regeln der ärztlichen Kunst" missachtet zu haben; er verlangt 57 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Und diese Zivilklage ist nur der Anfang. Der Anwalt hat eine Sammelklage von Hinterbliebenen weiterer Patienten gegen B. auf den Weg gebracht.
B. streitet die Vorwürfe ab, er sieht sich als verkanntes Genie - und jammert über den Versuch, eine "Pogromstimmung" gegen ihn zu erzeugen.
ULRIKE DEMMER, UDO LUDWIG
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Falsche Heilpraktikerin angeklagt
Praxis der 45-Jährigen florierte - Prozess vor dem Bonner Amtsgericht
Bonn. (dpa/jad) Drei Jahre lang hat eine 45-jährige Frau in Bonn erfolgreich eine Praxis für Naturheilkunde, Homöopathie und Psychotherapie ohne entsprechende Erlaubnis geführt.
Die Bonner Staatsanwaltschaft klagte die falsche Heilpraktikerin am Dienstag wegen Betruges, Körperverletzung und Urkundenfälschung an. Die Hausfrau und Mutter von zwei Kindern hatte sich einen Doktortitel erschlichen und sich mit Berufsbezeichnungen wie Ärztin, Heilpraktikerin und Psychologische Psychotherapeutin geschmückt, für die sie keinerlei Ausbildung hatte.
Insgesamt 119 Patienten wurden laut Anklage in ihrer Kartei gefunden. Ihnen nahm sie sogar Blut - angeblich zu Analysezwecken - ab oder verabreichte ihnen Medikamente, die allerdings Placebos waren. Gegenüber den Krankenkassen legte sie eine Approbationsurkunde der Stadt Bremen vor. Ihren akademischen Titel will die Frau - laut falscher Urkunde - an einer ausländischen Universität gemacht haben.
Die Angeklagte muss sich demnächst vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.
(26.09.2006)
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Liebeszauber wirkte nicht: Hexe muß Honorar zurückzahlen
30. Oktober 2006
Eine selbsternannte Liebeshexe muß den Zauberlohn für die erfolglose Wiedervereinigung eines Paares zurückzahlen. Amtsgericht und Landgericht München gaben in einer am Montag veröffentlichten
Entscheidung einer Klägerin Recht.
Die Frau war von ihrem Lebensgefährten verlassen worden und hatte sich daraufhin hilfesuchend an die vermeintliche Hexe gewandt. Diese versprach, den Mann mit einem Liebeszauber zur Rückkehr zu
bewegen. Der Preis für das über mehrere Monate jeweils vor Vollmond vollzogene Ritual betrug 1000 Euro.
„Objektiv unmögliche Leistung“
Weil sich die Liebe aber trotzdem nicht mehr einstellte, verlangte die Auftraggeberin schließlich ihr Geld zurück und verklagte die Hexe. Die Richter entschieden nun, daß ein Liebeszauber eine
„objektiv unmögliche Leistung“ sei. Ein Liebesritual sei „nicht geeignet, einen Menschen aus der Ferne zu beeinflussen“. Deshalb habe die Klägerin ein Anrecht auf Rückzahlung. Dabei spiele es keine
Rolle, daß die Frau zunächst selbst um die Zauberhilfe gebeten hatte und mit dem Vertrag einverstanden war.
Text: FAZ.NET mit Material von ddp
und wer bei solchem Unsinn hinterher erst merkt das es Luft war, darf sich nicht beklagen. Auch die Gerichtskosten müssten sie noch aufgebrummt bekommen.
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Nur Idioten bezahlen, wenn ihnen Luft verkauft wird.
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