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82

Samstag, 19. Juni 2010, 17:02

http://www.rechtslupe.de/allgmeines/kart…-telefon-319715

Zitat


Das Versprechen einer Lebensberatung, die sich auf die magischen Kräfte gelegter Karten gründet, ist auf eine im Rechtssinn unmögliche Leistung gerichtet. Ein Honoraranspruch für diese Leistung besteht nicht, entschied jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart.

83

Samstag, 19. Juni 2010, 18:43

Ja;das ist der juristische Begriff der Unmöglichkleit der Erbringbarkeit einer Leistung.

So muß also die Rechnung eines Scharlatanerie-Betrügers nie bezahlt werden.

Ich weise darauf schon seit Jahren immer wieder hin.

Die Rechtsprechung könnte also so den Kriminellen ganz leicht das Genick brechen.

Im Übrigen sind gegen die infamen und menschenverachtenden Betrüger die Gesetze längst schon alle da;sie werden nur völlig unnachvollziehbarer Weise leider sehr sehr selten angewandt :

http://www.kidmed.info/forum/index.php?p…d&threadID=7634

Bitte unbedingt weitergeben !


Material zur Scharlatanerie-Kriminalität :

Zur Scharlatanerie-Misere im deutschsprachigen Raum

84

Dienstag, 27. Juli 2010, 16:52

http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrech…he-hilfe-320507

Wenns danach ginge, könnte man locker jedem Heilpraktiker die Bude dicht machen

85

Dienstag, 27. Juli 2010, 20:30

Es geht danach.

Das Dreckspack gehört schon längst in den Knast - mit anschließender Sicherheitverwahrung.

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