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Donnerstag, 6. November 2003, 12:40

Sie steht meines Wissen im Verfassungsrang und ist somit einklagbar.

Somit wäre Vorenthaltung von Impfungen und Fehlbehandlung durch Scharlatane STRAFBAR.

Die WHO gibt zu Kindesmissbrauch und -vernachlässigung folgende Definition:


zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
"Child abuse or maltreatment constitutes all forms of physical and/or emotional ill-treatment, sexual
abuse, neglect or negligent treatment or commercial or other exploitation, resulting in actual or potential harm to the child’s health, survival, development or dignity in the context of a
relationship of responsibility, trust or power."
--------------------------------------------------------------------------------

Die WHO definiert weiterhin, was unter den einzelnen Formen von Missbrauch und Vernachlässigung zu verstehen ist. Beschränken wir uns dabei auf die Vernachlässigung:


zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Vernachlässigung
Es gibt viele Formen der Vernachlässigung von Kindern, einschließlich der Nichtbefolgung von Gesundheitsvorsorgeempfehlungen, das Unterlassen einer adäquaten Geseundheitsversorgung, der Entzug von Nahrung, der zu Hungerzuständen und mangelndem physischen Gedeihen des Kindes führt. Andere Gründe zur Sorge sind: Exposition von Kindern gegenüber Drogen, unzulänglicher Schutz vor Umweltgefahren. Weiterhin können das Aussetzen von Kindern, mangelhafte Überwachung, mangelnde Hygiene und Verhinderung des Zuganges zu Bildung als Beweise von Vernachlässigung betrachtet werden
--------------------------------------------------------------------------------



So weit die WHO. Zur Nichtbefolgung von Gesundheitsvorsorgeempfehlungen gehört auch das Verweigern von Schutzimpfungen, denn die sind Teil der primären Krankheitsprophylaxe, auf die jedes Kind nach der Konvention über die Rechte der Kinder ein Anrecht hat.

Die WHO merkt an, dass alles, was dem Kind zu seiner gesunden körperlichen, psychischen und sozialen Entwicklung von den Eltern oder anderen Pflegepersonen vorenthalten wird, obwohl diese die Möglichkeiten dazu hätten, Vernachlässigung ist. Die WHO betont ausdrücklich, dass bei Armut nicht von Vernachlässigung auf diesen Gebieten gesprochen werden kann, wenn die Eltern/Pflegepersonen keinerlei Zugriff auf derartige Ressourcen (Ernährung, sauberes Trinkwasser, Hygiene, Gesundheitsvor- und -fürsorge, Bildung) haben. Haben sie Zugriff und nehmen es nicht in Anspruch für ihre Kinder ist es Vernachlässigung. Aber die Armutseinschränkung trifft ja wohl auf das reiche Mitteleuropa nicht zu.

Zusammenfassung
- Vernachlässigung ist eine Form des Missbrauchs von Kindern.

- Das Vorenthalten von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, zu denen Schutzimpfungen gehören, ist ein Aspekt der Vernachlässigung.

- Die Armutseinschränkung trifft auf Mittel- und Westeuropa nicht zu.

... damit bleibt bestehen: Nicht-Impfen, obwohl man Zugriff auf diese Vorsorge hat, ist eine Form der Vernachlässigung und damit des Kindesmissbrauchs und der Kindesmißhandlung.

2

Donnerstag, 6. November 2003, 13:02

... und ist somit einklagbar.

Das müsste nur mal einer tun....

3

Donnerstag, 6. November 2003, 13:11

Wir haben halt keine Impfgegner in der Praxis.

Vielleicht kommt ja irgendwann mal einer.

4

Donnerstag, 6. November 2003, 16:30

Zitat

Kinderarzt.Kinderarzt postete
[/b]Wir haben halt keine Impfgegner in der Praxis.

Vielleicht kommt ja irgendwann mal einer.[/b]


Bei Bedarf kann ich mal jemanden vorbeischicken. Sagen Sie mir einfach Bescheid.

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Donnerstag, 6. November 2003, 18:09

Irgendwie hab ich auch nur dies eine Nervenkostüm.

6

Montag, 23. August 2004, 04:07

Zur Kinderrechtskonvention,gegen die das debile und perfide kriminelle Impfgegnerpack in Permanenz verstößt - und somit auch gegen hiesige Gesetze:

Zur Kinderrechtskonvention 1069255078

(dieser Thread)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (19. Juli 2010, 14:30)


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Freitag, 10. Dezember 2004, 13:13

Klare Sache:

Artikel 24 [Gesundheitsvorsorge]
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
(2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;
b) sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;
d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;
e) sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;
f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.
(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich. sind, abzuschaffen.
(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

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Samstag, 11. Dezember 2004, 19:17

Sehr lesenswert:

Frankfurter Erklärung:

http://www.dghm.org/texte/FRANKFURT%20DE…20DE_Presse.pdf

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (19. Juli 2010, 14:28)


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Samstag, 11. Dezember 2004, 19:38

Das habe ich gestern auch wieder hier (usa) gelesen. Hier wird Geld gesammelt, um Kindern in Entwicklungsländern die Masernimpfung zu ermöglichen.
Es sterben so viele Kinder daran, die Eltern würden in diesen Ländern ihre Kinder impfen lassen, es scheitert am Geld! Und alle, die ihre Kinder nicht impfen lassen , tragen dazu bei, daß sich die Masern immer wieder ausbreiten können.Aber das ist diesen Eltern völlig egal.

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Samstag, 11. Dezember 2004, 19:40

Machen Sie doch mal unter den deutschsprachigen Amerikanern etwas Reklame für kidmed.

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Samstag, 11. Dezember 2004, 20:37

Das mache ich schon lange, allerdings ist bei vielen der Infobedarf nicht besonders hoch. Impfen ist für viele sowieso kein Streitpunkt ( wird gemacht-fertig), dann gehen einige in amerikan. Kinderforen schauen, weil die Behandlungsrichtlinien ja mitunter abweichen von deutschen.
In Deutschland gibt es dann ja auch noch diese ganzen Debatten über Naturheilkrams (inkl. Globuli), was ich hier noch nicht erlebt habe.
Normalerweise kann man es sich hier nämlich nicht leisten, wegen eines kranken Kindes Zuhause zu bleiben, da ist die Bereitschaft viel größer zu impfen und vernünftige Medikamente dem Kind zu geben.
Ausnahmen gibts natürlich hier auch, aber ich habe bislang nur eine Frau gesehen, die mit Globuli zugange ist, und das auch nur ergänzend .Im Gegensatz zu Deutschland, wo ich viele Mütter mit diesen Kügelchen-Etuis gesehen habe.

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Samstag, 11. Dezember 2004, 21:01

Die Amis sind schlauer.

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Samstag, 11. Dezember 2004, 21:13

Naja, Pauschal würde ich das mal nicht sagen*ggg*. Es gibt schon religiöse Fanatiker, die ihre Kinder nicht impfen lassen. Die können dann allerdings auch nicht in öffentliche Schulen.
Home schooling ist im Bible-Belt durchaus nicht unpopulär, da wollen die Eltern keine Sexualerziehung ihrer Kinder in der Schule und die Evolutionstheorie wird ebenfalls abgelehnt.
Soviel zur Vernunft....

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Sonntag, 12. Dezember 2004, 00:16

Zu menschenverachtenden Sektierern steht reichlich bei kidmed - auch zu solchen.

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Dienstag, 14. Dezember 2004, 12:17

Übersicht:

http://www.runiceurope.org/german/mensch…schlussdokument

Die UNICEF und die Vereinten Nationen stellten zur Sondertagung über Kinder am 8-10.5.2002 in New York folgende Presseaussendung zusammen:

Impfungen und Impfstoffe

Jedes Jahr sterben drei Millionen Kinder an Krankheiten, die mit einer bis drei Einheiten einfach erhältlicher Impfstoffe leicht hätten verhindert werden können, vor allem in Entwicklungsländern. Millionen weiterer Kinder werden durch diese Krankheiten geschwächt oder schwerbehindert.

Jedes Kind hat ein Recht auf Impfung gegen verhütbare Krankheiten. Die Routineimpfung von Kindern ist notwendig, um das Recht der Kinder auf Gesundheit zu gewährleisten.

Immunisierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Armut. Impfungen und Mikronährstoffe wie Vitamin A und Jod gehören zu den kostengünstigsten und erfolgreichsten Wegen der Armutsbekämpfung. Eine Impfeinheit gegen Röteln kostet elf Cents und doch werden Jahr für Jahr viele Millionen Dollar ausgegeben und gehen unzählige Schulbesuche und Tage an Arbeitsproduktivität aufgrund von Erkrankungen und verhütbaren Krankheiten verloren. Wenn die Welt einmal frei von Kinderlähmung ist, können rund 1,5 Milliarden US-Dollar eingespart und zur Finanzierung anderer Entwicklungsprioritäten herangezogen werden.

Eine bessere Versorgung mit Impfungen führt zur Stärkung des gesamten Gesundheitssystems eines Landes. Ein Land mit der Ausrüstung für dauerhafte Routineimpfungen zu versehen, trägt entscheidend zur Stärkung des gesamten Gesundheitssystems bei. Es verbessert die Kenntnisse des medizinischen Personals, sorgt für sichere und ausreichende Vorräte an Medikamenten, ermöglicht die Erkennung anderer Krankheiten und erweitert die bestehende Infrastruktur der Kommunikation und des Verkehrswesens.


Fortschritte bei der Erreichung der Ziele des Weltkindergipfels

Von den 27 Zielen, die sich der Weltkindergipfel 1990 gesetzt hat, beziehen sich die folgenden sechs direkt auf Immunisierung und Mikronährstoffe.
• DPT: Ziel des Gipfels war es, eine 90-prozentige Versorgung durch Routineimpfungen gegen DTP zu erlangen und beizubehalten (DTP ist eine Kombination von Impfstoffen gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten, für den vollen Schutz sind drei Impfungen - DTP3 - nötig). Dieses Ziel ist auf globaler Ebene nicht erreicht worden.

Im Jahr 2000 ist die globale Versorgung mit DTP3 auf fast 75 Prozent insgesamt gestiegen, aber die Abdeckung in Afrika südlich der Sahara ist gesunken und weltweit werden ungefähr 30 Millionen Kinder von den Routineimpfungen nicht erfasst. Der Großteil lebt in extremer Armut oder ist von bewaffneten Konflikten oder Diskriminierung betroffen und deshalb sehr schwer zu erreichen.

• Kinderlähmung: Ziel im Jahr 1990 war die globale Ausrottung von Kinderlähmung bis zum Jahr 2000. Dieses Ziel ist nicht vollauf erreicht worden, es sind jedoch außergewöhnliche Fortschritte zu verzeichnen. In mehr als 175 Ländern gibt es heute keine Kinderlähmung mehr und die Anzahl der Polio-Fälle ist von rund 350.000 im Jahr 1988 auf weniger als 3.000 gemeldete Fälle im Jahr 2000 gesunken.

Die Partnerorganisationen der Initiative zur Ausrottung von Kinderlähmung, die von der Weltgesundheitsorganisation, UNICEF, Rotary International und dem US-Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention angeführt wird, hoffen 2005 die Welt als frei von Kinderlähmung erklären zu können.

• Masern: Ziel des Gipfels 1990 war eine 95-prozentige Verringerung der Todesfälle durch Masern und eine 90-prozentige Verringerung der Masernfälle bis 1995. Es fand eine Verringerung von rund 40 Prozent bei den gemeldeten Fällen statt.

• Neugeborenen-Tetanus: Ziel des Gipfels 1990 war die vollständige Beseitigung von Wundstarrkrampf bei Neugeborenen - eine oft tödliche Krankheit, die durch Bakterien meist in Verbindung mit nicht sterilen Geburten verursacht wird. Die Krankheit ist nicht ausgemerzt worden, aber 104 von 161 Entwicklungsländern haben das Ziel erreicht. Die Todesfälle sind zwischen 1990 und 2000 um mehr als die Hälfe zurückgegangen.

• Vitamin-A-Mangel: Ziel des Weltgipfels war die faktische Behebung des Vitamin-A-Mangels bis zum Jahr 2000. Vitamin A, entscheidend für die Abwehrkräfte des Körpers gegen Infektionen, kann die Kindersterblichkeit aufgrund gewöhnlicher Krankheiten wie Durchfall, Malaria und Masern um bis zu 25 Prozent verringern. Für Kinder, die keine Nahrung mit hohem Vitamin-A-Gehalt zur Verfügung haben, sind zwei Vitaminkapseln pro Jahr ausreichend, die nur einige wenige Cents kosten.

Der Vitamin-A-Mangel ist nicht behoben worden, aber es konnten gewaltige Fortschritte erzielt werden. Im Jahr 1996 wurden erst in elf Ländern 70 Prozent der Kinder mit einem Vitamin-A-Ergänzungspräparat versorgt. Im Jahr 2000 waren es bereits 43 Länder. Schätzungen besagen, dass dadurch eine Million Todesfälle unter Kindern durch zusätzliche Vitamin-A-Verabreichungen verhindert werden konnten.
• Jodmangelkrankheiten: Ziel des Weltgipfels war die Beseitigung der Jodmangelkrankheiten bis zum Jahr 2000. Es ist einer der größten Erfolge der 1990 gesetzten Ziele, dass heute 90 Millionen Neugeborene jedes Jahr vor Jodmangel geschützt werden können, der häufig zu schweren Spätentwicklungen, einem gravierenden Verlust an Lernfähigkeit und zu Kropfbildung geführt hat. Dieses Ziel wurde durch die Jodierung von Salz für den täglichen Gebrauch erreicht und kam dank konzertierter Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), von UNICEF, der nationalen Regierungen und der Salzproduzenten zu Stande. Im Jahr 1990 benutzten weniger als 20 Prozent der Haushalte in Entwicklungsländern jodiertes Speisesalz, im Jahr 2000 waren es bereits 72 Prozent.


Unvollendete Agenda: Millionen Kinder sterben weiterhin an Krankheiten, die durch Impfungen verhütet werden können

Wir wissen, wie eine universelle Immunisierung erreicht werden kann. Angesichts von rund 30 Millionen Kindern, die bislang nicht bei Routineimpfungen erfasst wurden, ist es nun Zeit zum Handeln! Im Vergleich zu den Ausgaben für Rüstung und Luxusartikel sind die Finanzmittel, die für Basis-Gesundheitsdienste von Kindern notwendig sind, bescheiden und erschwinglich. Aus diesem Grund muss die Sondertagung der UNO-Generalversammlung über Kinder eine Vision bringen und für das Engagement sorgen, das zum Handeln erforderlich ist. Die Regierungsvertreter müssen die Ressourcen der nationalen Haushalte umverteilen und die Finanzmittel sowie das Fachwissen der Weltgemeinschaft, der Organisationen der Zivilgesellschaft und des Privatsektors mobilisieren und zur Verfügung stellen. Denn jedes Kind soll von einer der größten Erfindungen der medizinischen Wissenschaft profitieren - von der Impfung gegen verhütbare Krankheiten.

Neue Partnerschaften geben dem Engagement für Impfungen Auftrieb. Eine große Errungenschaft ist die Globale Allianz für Impfstoffe und Impfungen (GAVI), die sich im Jahr 1999 als Antwort auf die stagnierenden globalen Impfzahlen und die immer größer werdende Kluft im Zugang zu Impfstoffen bildete. Diese mächtige Allianz * hat sich zum Ziel gesetzt, 30 bis 40 Millionen Kinder in Entwicklungsländern zu erreichen, die bisher nicht an Routineimpfungen teilnehmen. GAVI setzt sich ferner dafür ein, dass Kinder in Entwicklungsländern auch die gleichen wirksameren und neuen Impfstoffen bekommen, die bereits weitgehend in den Industriestaaten verwendet werden, z.B. für Hepatitis B und Gelbfieber. Außerdem will die Initiative die Entwicklung neuer Impfstoffe für Krankheiten, die vor allem in armen Ländern vorkommen, vorantreiben.

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Dienstag, 14. Dezember 2004, 12:48

Über die Kinderrechtskonvention

Kinder werden mit eigenen Rechten geboren. Dies ist der Grundgedanke der Konvention über die Rechte des Kindes, eines internationalen Abkommens, das im Jahr 1989 angenommen und von allen Länder bis auf zwei ratifiziert wurde. Das als Meilenstein geltende Abkommen erklärt die Fürsorge und den Schutz für jede Person unter 18 Jahren - für jedes Kind - zur vorrangigen Aufgabe aller Menschen, insbesondere der Regierungen.

Die Konvention ist einzigartig, denn sie ist umfassend, universell und vorbehaltlos. Die Konvention stellte neue ethische Prinzipien und internationale Verhaltensnormen gegenüber Kindern auf, die sogar noch über das rechtliche Mandat hinausgehen. Außerdem nahmen dabei Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zum ersten Mal bei Verhandlungen über ein UNO-Abkommen eine führende Rolle bei den Beratungen ein.

Für Kinder ist die Konvention besonders wichtig. In den meisten Gesellschaften gibt es keine gesetzlichen oder gesellschaftlichen Einrichtungen, die sich speziell mit Kinderrechten befassen. Die Bedingungen, unter denen sie leben, gefährden Kinder mehr als Erwachsene und sie sind anfälliger für Ausbeutung und Missbrauch. Sie haben kein Wahlrecht oder politischen Einfluss und geringe wirtschaftliche Macht. Zu oft wird ihre Stimme nicht gehört.

Die Konvention enthält vier allgemeine Grundsätze:

1. Die Ansichten und Stimmen der Kinder müssen gehört und respektiert werden. Dieses Prinzip bedeutet, dass die Meinungen der Kinder wichtig sind und dass ihre Ansichten berücksichtigt werden müssen. Sie sollten ferner auf eine Art und Weise, die ihrem Alter entspricht, in Entscheidungsprozesse, die sie betreffen, einbezogen werden.

2. Die Rechte der Kinder müssen ohne Diskriminierung gewährt werden, “unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder eines sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds“ (Artikel 2).

3. Kinder haben das Recht auf Überleben und Entwicklung in allen Bereichen ihres Lebens, einschließlich des physischen, emotionalen, psychosozialen, kognitiven, sozialen und kulturellen Bereiches.

4. Das beste Interesse des Kindes muss vorrangig berücksichtigt werden bei allen Entscheidungen oder Maßnahmen, die ein Kind oder alle Kinder betreffen. Dies trifft unabhängig davon zu, ob die Entscheidungen von Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden oder von den Familien selbst getroffen werden.


Der Ausschuss für die Rechte der Kinder. Der Ausschuss, eine international gewählte Gruppe, der zehn unabhängige Experten angehören, überwacht die Umsetzung der Konvention, regt weitere Maßnahmen an und schlägt Wege zur Lösung von Problemen vor, die bei der Umsetzung entstehen, auch durch internationale Zusammenarbeit. Die Vertragsstaaten müssen zunächst zwei Jahre nach Ratifizierung der Konvention über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention an den Ausschuss berichten, danach alle fünf Jahre. Die Beobachtungen und Empfehlungen des Ausschusses sollen weite Verbreitung finden und dienen als Grundlage für nationale Diskussionen und Überlegungen zu Verbesserungen des Lebens von Kindern. NGOs und Sondereinrichtungen der UNO wie UNICEF unterstützen die Arbeit des Ausschusses durch ihren Einsatz für die Konvention und durch die Beobachtung der Umsetzung. Außerdem stellen sie technische Hilfe zur Verfügung und führen praxisorientierte Folgeaktivitäten durch.


Die Anwendung der Konvention

Die Konvention ist in jeder Region und jedem Land der Welt lebendig. Mehr als 20 Länder haben die Kinderrechtsbestimmungen in ihre Verfassung aufgenommen, weitaus mehr haben einschlägige Gesetze verabschiedet oder bestehende Gesetze novelliert, um für die Vereinbarkeit ihrer Gesetzgebung mit der Konvention zu sorgen. Viele Regierungen haben Institutionen oder Ausschüsse eingerichtet, die sich vorrangig mit Kinderrechten befassen. In zahlreichen Ländern sind wichtige Schritte unternommen worden, um Verhaltensänderungen zu fördern und Praktiken zu unterbinden, die mit der Grundidee und den Bestimmungen der Konvention nicht vereinbar sind.

Der Zivilgesellschaft kommt eine Schlüsselrolle zu. Die Gemeinschaften engagieren sich für zahlreiche Themen wie Bildung für Mädchen, sexuelle Ausbeutung, Jugendrecht, Kinderarbeit oder die Rechte der Kinder mit Behinderungen. NGOs haben Lehrer, Polizisten, Richter und Gesundheits- und Sozialdienstmitarbeiter weitergebildet und über die Grundsätze und Bestimmungen der Konvention unterrichtet. Die Kinder selbst wurden bei Konferenzen und Meinungsumfragen angehört oder in Rundbriefen, im Radio und im Fernsehen befragt.

Mit der Annahme von zwei Fakultativprotokollen wurde das globale Engagement für die Konvention weiter gestärkt. Die Vertragsstaaten bekräftigten und erweiterten ihre Verpflichtung zum Schutz der Kinder mit einem im Mai 2000 angenommenen Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Darin wird das Mindestalter für die Beteiligung an Kampfhandlungen und Zwangsrekrutierung für die Streitkräfte von 15 auf 18 Jahre angehoben. Das zweite ebenfalls im Mai 2000 verabschiedete Fakultativprotokoll bekräftigt den Schutz der Kinder vor Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie.

Mehr als ein Jahrzehnt nach ihrer Annahme verändert die Konvention weiterhin das Leben der Kinder in der ganzen Welt. Obgleich noch viel getan werden muss, wenn die Konvention jene Millionen Kinder erreichen will, deren Rechte nicht geachtet werden oder gegen die verstoßen wird, die immer noch nicht zur Schule gehen, die missbraucht und ausgebeutet werden oder die durch Krieg und Konflikte von ihren Familien getrennt sind. Für die weltweiten Bemühungen, internationale Führungskraft für die Umsetzung der Konvention zu mobilisieren, wird die Sondertagung der UNO-Generalversammlung über Kinder eine entscheidende Rolle spielen.

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Freitag, 18. März 2005, 12:46

Impfungen und Kinderrechtskonvention
Kurze Stellungnahme
Autor: DDr. Wolfgang Maurer

Hintergrund

Kindesmissbrauch wird fachlich in verschiedene Formen unterteilt:
• Physical abuse [Körperlicher Mißbrauch, z. B. Schläge]
• Neglect [Vernachlässigung, z. B. unzureichende Pflege]
• Emotional abuse [Seelischer Mißbrauch]
• Sexual abuse [Sexueller Mißbrauch]
• Non-accidental poisoning [absichtliche Vergiftung]
• Munchausen by proxy [Erklärung]


Neglect [Vernachlässigung]
Gross neglect of a child´s developmental needs may present clinically as:
[Grobe Vernachlässigung eines Kindes kann sich zeigen als:]

• failure to thrive
[Gedeihstörung (Zurückbleiben in körperlicher, seelischer oder geistiger Hinsicht im Vergleich zu Altersgenossen)]
• inadequate hygiene
[Unzureichende Hygiene]
• poor development of emotional attachment to the child`s caregiver
[Mangelnde Entwicklung der emotionalen Bindung zur erziehenden Person]
• delay in development and speech and language
[Verzögerungen in der Entwicklung, in Sprechbefähigung und Sparchverständis]
• poor attendance for immunisations and school
[Unzureichende Teilnahme an Impfungen und Schule]

Quelle: T. Lissauer, G. Clayden (ed) Illustrated Textbook of Paediatrics 2nd ed Elsevier Science 2002 ISBN 0723 43243 0



Die allgemein empfohlenen Impfungen gehören unzweifelhaft zu den größten Errungenschaften der Medizin. Impfungen reduzieren das Risiko vor Erkrankung, Komplikation und Tod bei impfpräventablen Erkrankungen. Dagegen erhöht Nichtimpfen das Risiko an diesen Infektionen zu erkranken beträchtlich.

Ungeimpfte Kinder versterben weltweit auch heute noch millionenfach an impfpräventablen Infektionserkrankungen - einige auch in der EU.




Kinderrechte

§ 24 der Kinderrechtskonvention (KRK) spricht Kindern (das sind Personen unter 18 Jahren) das Recht auf größtmögliche Gesundheit zu. Die Kinderrechtskonvention ist in fast allen Ländern Gesetz und in einigen Ländern in die Verfassung aufgenommen. Global wird die KRK als bedeutsamstes Regelungswerk seit der Deklaration der Menschenrechte angesehen.

Auf der Sondertagung über Kinder (UNICEF, Vereinte Nationen) am 8.-10. Mai 2002 in New York wurde zu Impfungen und Impfstoffen klar festgestellt:



"Jedes Kind hat ein Recht auf Impfung gegen verhütbare Krankheiten. Die Routineimpfung von Kindern ist notwendig, um das Recht der Kinder auf Gesundheit zu gewährleisten."

"Jedes Jahr sterben drei Millionen Kinder an Krankheiten, die mit einer bis drei Einheiten einfach erhältlicher Impfstoffe leicht hätten verhindert werden können, vor allem in Entwicklungsländern.
Millionen weiterer Kinder werden durch diese Krankheiten geschwächt oder schwerbehindert."

Quelle:http:// www.runiceurope.org/german/menschen/kinder/presse/7.htm



Vor allem in Entwicklungsländern, aber auch in der EU sterben noch ungeimpfte Kinder an impfpräventablen Infektionskrankheiten. Zusätzlich gibt es noch Infektionen bei ungeimpften Schwangeren, wobei die Infektion die Gesundheit des ungeborenen Kindes massiv gefährdet.

Das war zumindest der Konsens der UN-Sondertagung für Kinder von 8.-10. Mai 2002. Nach erfolgter Ratifizierung sollen die Staaten die KRK innerhalb des nationalen Rechts konkretisieren.


Quelle: A. Nassauer, C. Meyer Impfungen von Kindern und Jugendlichen auch gegen den Elternwillen? Bundesgesundheitsblatt 2004; 47:1230-1238


Exkurs: Recht auf Gesundheit und Religionsfreiheit

Bei einem Rötelnausbruch in einer Gemeinschaft religiöser Impfgegner (bible belt) sind bislang (3.3.2005) 9 Schwangere infiziert davon fünf Rötelninfektionen im 1. Trimester der Schwangerschaft.

Quelle: http://www.eurosurveillance.org/ew/2005/050303.asp#3

Es ist zu erwarten, dass hier Kinder mit Rötelnembryopathie auf die Welt kommen - einem Syndrom verbunden mit Augendefekten, Herzfehlern, Hörschäden Mikrozephalie, Retardierung. Dr. Helmut Sax LBI für Menschenrechte Wien sieht bei Abwägung des Rechts auf Gesundheit - Recht auf Religionsfreiheit der Eltern kaum Möglichkeiten, dass hier der Religion höherer Stellenwert eingeräumt wird als der Gesundheit des Kindes
(e-mail an W.Maurer vom 4.9.2004)




Zusammenfassung

Aus dem Recht des Kindes auf höchstmögliche Gesundheit gemäß §24 KRK lässt sich im Einklang mit UNICEF ein Recht des Kindes auf Impfungen klar ableiten. Eltern haben die Pflicht ihren Kindern dieses Recht zu gewähren. Einfachgesetzliche Regelungen dieses Kinderecht auch durchzusetzen, müssen geschaffen werden.

Nichtgeimpfte Kinder sind vernachlässigte Kinder.




Wien 17.März 2005

Autor: DDr. Wolfgang Maurer
Univ. Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Medizinische Universität Wien
Österreich

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Mittwoch, 4. Mai 2005, 15:48

Dazu auch:

http://www.runiceurope.org/german/mensch…er/presse/7.htm

Da gibt es in Innsbruck einen Strafrechtler (Prof Bertel). Der war schon 1992 vor der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der Meinung, dass das bestehende Strafrecht schon die Verpflichtung vorsieht,daß Eltern der Kinderimpfung zustimmen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (19. Juli 2010, 14:30)


20

Samstag, 23. Juli 2005, 01:16

Impfgegner verstoßen auch massivst gegen Kinderrechte und die internationale Kinderrechtskonvention:

http://www.runiceurope.org/german/mensch…er/presse/7.htm

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (19. Juli 2010, 14:31)


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