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Freitag, 29. März 2002, 00:44

Impfungen schützen Leben und Gesundheit


Liebe Eltern,
das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, der Landesverband Sachsen im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., der Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Sächsische Impfkommission und der Ausschuss Hygiene und Umweltmedizin der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) rufen Sie auf, im Interesse der Gesundheit Ihrer Kinder für einen vollständigen Impfschutz Sorge zu tragen. Schutzimpfungen sind heute im Zeitalter der "Globalisierung" mehr denn je unverzichtbar. Eine Reihe von Infektionskrankheiten, die bei uns häufig auftreten, gar nicht so selten einen schweren Verlauf nehmen und bleibende Schäden wie eine Gehirnentzündung oder eine chronische Leberkrankheit hinterlassen können, sind ursächlich nicht behandelbar, wohl aber durch Impfungen zu verhüten. Das gilt beispielsweise für die Masern und die Virushepatitis B. "Masernparties", bei denen Eltern ihre ungeschützten Kinder mit einem masernkranken Kind zusammenbringen, um sie zu infizieren, sind nicht nur eine bedauerliche und gefährliche Modeerscheinung, sondern im Sinne einer fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Körperverletzung mit schwerwiegenden Folgen (Hirnentzündung, Lungenentzündung, Herzerkrankungen, schwere bleibende Hirnschäden, Tod) als strafrechtlich relevante Tatsache zu bewerten.
Infektionen mit Virushepatitis B erfolgen besonders häufig ab dem Jugendalter, wenn die ersten sexuellen Kontakte beginnen. Sie können schwere Lebererkrankungen bis zum Leberkrebs nach sich ziehen. Diphtherie und Kinderlähmung sind bei uns zwar dank guter Durchimpfungsraten selten geworden, bei Nachlassen der Impfbereitschaft können sie, wie auch Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Hirnhautentzündung durch Haemophilus-influenzae-Bakterien, jederzeit wieder auftreten.
Infektionen können vom Ausland eingeschleppt oder dort im Urlaub erworben werden. So wurden im Jahr 2000 allein in den Ländern der WHO-Region Europa beispielsweise noch immer 36.000 Masernfälle, fast 34.000 Fälle von Hepatitis B und über 52.000 Fälle von Keuchhusten registriert. Wundstarrkrampf (Tetanus) droht bei jeder kleinen Verletzung, ein Impfschutz dagegen sollte selbstverständlich sein, da diese Krankheit trotz modernster Behandlungsmethoden eine hohe Sterblichkeit aufweist.
Impfungen im Säuglings- und Kleinkindalter müssen im Schulalter aufgefrischt, versäumte Impfungen nachgeholt werden. Zuständig dafür sind in erster Linie die Kinder- oder Hausärzte. Damit Sie, liebe Eltern, wissen, welche Impfungen Ihrem Kind noch fehlen, werden in den nächsten Wochen und Monaten die Gesundheitsämter in den Schulen die Impfbücher Ihrer Kinder überprüfen. Geben Sie bitte Ihrem Kind das Impfbuch mit, wenn Sie das Gesundheitsamt darum bittet auch wenn Ihr Kind vollständig geimpft ist oder Sie notwendige Impfungen beim Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen wollen. Unabhängig davon können Sie selbstverständlich jederzeit mit dem Impfbuch auch Ihren Kinder- oder Hausarzt aufsuchen. Dieser kann Sie ebenfalls beraten und notwendige Impfungen gleich durchführen, sofern keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Er wird die Impfungen in den Impfausweis eintragen oder Ihnen eine Bescheinigung über die Impfsituation Ihres Kindes ausstellen, die Sie bitte in den Impfausweis einlegen.
Nach dem Infektionsschutzgesetz hat das Gesundheitsamt bei Erstaufnahme in die erste Klasse den Impfstatus Ihres Kindes zu erheben. Dazu ist die Vorlage des Impfausweises unbedingt erforderlich. Für die Bekämpfung der Infektionskrankheiten ist es notwendig, die Impfsituation möglichst aller Kinder zu kennen. Hierfür werden die Daten vom Gesundheitsamt anonymisiert und als Zahlen erfasst.

Die Gesundheitsämter werden in den Schulen für bestimmte Jahrgänge Schutzimpfungen gegen einige wichtige Krankheiten anbieten: Masern/Mumps/Röteln, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hepatitis A und B, Windpocken. Nutzen Sie bitte dieses Impfangebot in den Schulen, wenn Sie keine Gelegenheit hatten, die Impfungen beim Kinder- oder Hausarzt vornehmen zu lassen.
Die Gesundheitsämter werden Ihnen die Impftermine rechtzeitig bekannt geben und Sie über die jeweiligen Schutzimpfungen eingehend informieren. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich vor den Impfterminen zusätzlich von einem Arzt des Gesundheitsamtes beraten zu lassen. Das Gesundheitsamt hält hierzu besondere Impfsprechstunden ab, die Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Sie können sich aber in allen Impffragen jederzeit an das Gesundheitsamt wenden.
Die Impfungen des Gesundheitsamtes sind in jedem Fall kostenlos. Bei Impfungen durch Kinder- oder Hausärzte sollten privat Versicherte darauf achten, dass ihr Versicherungsvertrag Impfleistungen mit einschließt.
Liebe Eltern, weisen Sie bitte alle unwissenschaftlichen Werbungen von Impfgegnern zurück und helfen Sie mit, den Impfschutz der Kinder gegen Infektionskrankheiten zu gewährleisten.




gez.:

Dr. H. Geisler Prof. Dr. S. Bigl
Staatsminister für Soziales Vors. der Sächs. Impfkommission und
Gesundheit, Jugend und Familie Vors. des Ausschusses Hygiene und
Umweltmedizin der SLÄK





Dr. Krause-Döring Dr. K. Hofmann
Vors. des Landesverbandes Sachsen Vors. des Landesverbandes Sachsen
der Ärzte und Zahnärzte des im Berufsverband der
Öffentlichen Gesundheitsdienstes Kinder und Jugendärzte e. V.




Sachsen, im März 2002

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