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Mittwoch, 16. März 2005, 19:51

Rechtliches zu Impfgegnern:

1.)

Impfgegner und nicht impfende Ärzte sind offensichtlich nicht nur im Erkrankungsfalle des nicht Geimpften reif für den Knast:

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

1a.)

StGB § 212 Totschlag


(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

KOMMENTAR:

Den Straftatbestand des versuchten Totschlags gibt es auch.

1b.)

§ 211

Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier ODER SONST AUS NIEDRIGEN BEWEGGRÜNDEN,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


2.)

Dem ganzen Pack zur Information: Impfgegner spielen mit Knast und hohen Geldstrafen bzw. sind reif dafür:

Straf- und Bußgeldvorschriften im Kontext mit § 20 IfSG sind in § 73 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 2 sowie in § 74 folgendermaßen geregelt: Wer vorsätzlich eine der in § 73 Abs. 1 Nr.24 IfSG bezeichneten Handlungen begeht und dadurch eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG genannte Krankheit oder einen in § 7 IfSG genannten Krankheitserreger verbreitet, wird gemäß § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 24 IfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1 IfSG oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000.- Euro geahndet werden.


3.)

Da gibt es ein kleines Buch Impfen und Recht: V.Klippert et al riedl-seifert scientific-relations 2003.

Darin wird über ein Gutachten berichtet,das DER Medizinrechtler in Deutschland Prof Dr.hc mult E Deutsch (Göttingen) verfasst hat: (Auszüge)

...den behandelnden Arzt trifft die Pflicht, den Patienten bzw. den Sorgeberechtigten auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Impfung gegen verschiedene Ansteckungen aufmerksam zu machen. Das ist Pflicht des Arztes, unabhängig von seiner persönlichen Auffassung...Grundlage der Pflicht des Arztes sind verschiedene Rechtsnormen. Die Verpflichtung ergibt sich einmal aus dem behandlungsvertrag, sodann dient sie auch der Vermeidung von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Der strafrechtliche Schutz von Leben, Körper und Gesundheit macht Empfehlungen der Impfung gleichfalls zur Pflicht.... Bei Verletzung der Verpflichtung zur Mitteilung können Rechtsfolgen eintreten. ... Eine Haftpflichtversicherung des Arztes wird bei bewußter Nichtmitteilung der Impfmöglichkeit wegen Vorsatz des Arztes nicht greifen.... Auch berufsrechtliche Rechtsfolgen sind zu erwarten, die bis zur Entziehung der Approbation reichen können.... Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Arzt trotz eigener bedenken die Pflicht hat, jeden Patienten... auf die Möglichkeit und Notwendigkeit von Impfungen hinzuweisen. Unterläßt er dies, verletzt er in schwerwiegender Weise seine ärztliche Pflicht.

Der diesjährige Deutsche Ärztetag fordertv die Impfpflicht.
In einer weiteren Entschließung fordert der Deutsche Ärztetag die Ärztekammern zur Prüfung auf, ob gegen Ärzte, welche sich explizit und wiederholt gegen empfohlene Schutzimpfungen nach §20(3) des Infektionsschutzgesetzes aussprechen, berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden können, da sie mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflichtung verstoßen.


Dazu auch:

Die verbindlichen Vorgaben der Impfkommission.

STIKO-Empfehlungen
Die öffentlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind sorgfältig erwogen und berücksichtigen den aktuellen Stand des Wissens mit der Absicht, das Auftreten vieler Infektionskrankheiten grundsätzlich zu verhindern. Diese Empfehlungen sind keine Vorschrift und kein Gesetz, geben aber den medizinischen Standard vor, von dem laut Bundesgerichtshof nur abgewichen werden kann, wenn gewichtige Einwände anerkannter Fachleute vorliegen oder wenn eine Impfung im Einzelfall wegen des Gesundheitszustands des Patienten nicht zulässig ist.

KOMMENTAR:

Sie sind natürlich Vorschriften und sie haben Gesetzescharakter.

4.)

Krankenversicherungen müssen im leicht durch Impfung vermeidbaren Erkrankungsfalle,gerade bei langwieriger Kliniksbehandlung und bei millionenteurer bleibender Behinderung bei den Verursachern Regress nehmen und alle entstandenen Kosten einfordern.

Sonst müßte das die Solidaritätsgemeinschaft der Vericherten bezahlen.

Und das wäre allemal Betrug an all den seriösen und umsichtigen Versicherten,und denen,die zeitgerechtund konsequent impfen lassen.


5.)

Imfgegner verstoßen massivst gegen die Kinderrechtskonvention,was geahndet werden muß:

Zur Kinderrechtskonvention

6.)

Was betrügerische und lebensgefährlich Impfgegner mit seriösen und sorgsam kinderschützenden Leute(Eltern wie Ärzten und Herstellern) auch noch machen(ein weiterer Strafttatbestand).Von Mördern und von Völkermord ist da ständig die Rede:

§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

7.)

Artikel 2 des Grundgesetzes:

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art.2: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf körperliche Unversehrtheit
Art.3: Gleichheit, keine Benachteiligung von Einzelnen oder Gruppen

8.)

Die Gesetze gegen Scharlatanerie-Betrug und seine üblen Folgen sind alle da:

Die Gesetze gegen Scharlatanerie-betrug sind alle da



KOMMENTAR:

Impfgegner und ihre Hinterleute aus der Scharlatanerie-Betrüger- und Sekten-Ecke werden bezüglich ihrer Beeinflussung der Bevölkerung allgemein massivst unterschätzt.

Mit Impfungen verhindern wir derzeit jährlich 6 Mio Todesfälle bei Kindern unter 5 Jhr. Mit besserer Durchimpfung könnten es noch um 1,6 Mio mehr sein. Als Gesamtpotential ohne WHO-Impfplan
7,6 Mio mehr tote Kinder pro jahr , mit impfplan 7,6 Mio weniger Tote.

Impfgegner wollen Millionen von Toten,nur um ihre verkommene,egomane,psychopathische und asoziale Sektierer-Ideologie durchzusetzen.

Betrüger machen damit auch Unmengen von Geld,idem sie Panik vor Impfungen machen und alle möglichen Scharlatanerie-Absurditäten zum "Ausleiten" und "Unschädlichmachen der völlig harmlosen und heilbringende Impfungen den Leuten über Jahre hinweg für viel Geld andrehen.

Sie machen die Leute damit in fataler Betrüger-Manier meschugge,nervös,sorgenvoll,neurotisch und tatsächlich psychisch krank (schwere Körperverletzung) - jedenfalls um jeden Preis von sich abhängig,damit immer weiter schamlos abkassiert werden kann.

Das ist nachweislich so.

Das Ganze ist kriminell.

Dies schamlose Impfgegner-Pack besteht darauf,daß ihre ungeimpften Kinder andere anstecken - vor allem auch die,die wegen bestimmter schwerwiegender Störungen nicht geimpft werden können und die die noch unvollständig geimpft sind oder zu jung zum Impfen sind.

Das führt bei den Angesteckten zu Qualen,Behinderung und Tod.

Es geht um die rechtliche Beurteilung der Straftatbestände Nötigung,Betrug,unterlassene Hilfeleistung,Volksverhetzung(gegenüber sorgsamen Leuten,die für Impfschutz sorgen),Körperverletzung,schwere Körperverletzung,Körperverletzung mit Todesfolge,versuchter Totschlag,Totschlag,versuchter Mord und Mord(niedrige Beweggründe).

Es ist maximal asozial und ungesetzlich und somit ist die Befreiung von der Impfpflicht eine üble Farce.

Zur Rechtslage:

Impfgegner sind reif für den Knast

WARNUNG VOR SCHARLATANERIE-BETRUG:

Warnung vor Scharlatanerie-betrug

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (15. Oktober 2010, 16:06)


2

Mittwoch, 16. März 2005, 20:03

Immerhin, wenn es um eine akute Bedrohung des Kindes geht, gibt es auch mal eine Zwangsimpfung

"Im Rahmen der Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung wurde festgestellt, dass ich HbsAg-positiv bin. Am 24.2.2001 wurde unsere Tochter geboren und 14 Stunden nach der Geburt zwangsweise (mein Mann und ich wurden entmündigt) gegen Hepatitis B geimpft".

Der dazu notwendige Gerichtsbeschluss dauerte ca. 15 Minuten."

KOMMENTAR:

Eine Schande für die "Eltern",daß dazu ein Gerichtsbeschluss notwendig war.

Dem Kind drohte schwerster Schaden.

3

Donnerstag, 17. März 2005, 23:42

Machen Sie doch bitte Text 1 mal publik.

4

Montag, 28. März 2005, 19:21

Warum klappt es in USA?

Da sind fast alle impfpräventablen Krankheiten mehr oder weniger ausgerottet.

Da gibt es eine indirekte Impfpflicht:
keiner kommt ohne Impfungen in eine öffentliche Einrichtung.

Und die horrenden Schadenersatzansprüche in den USA dürften gerade bei Einrichtungen für Kinder dafür sorgen, dass man normalerweise alles unternimmt, um vermeidbare Infektionskrankheiten auch wirklich zu vermeiden.

Außerdem leistet man sich nicht solchen fatalen,kriminellen,psychopathischen und lebensgefährlichen Impfgegnerschrott von Anthroposophen,Homöopathen und Unheilpraktikern und sonstigem menschenverachtenden Absurdos.

5

Montag, 28. März 2005, 23:15

Ja;jetzt mach Sie mal was aus all den Texten und verbreiten Sie das im Internet - vor allem auf diesen ganzen verlogenen Impfgegnerseiten und diesen ganzen auch überwiegend desinformierenden Pseudo-Kindermedizinseiten für Eltern.

6

Sonntag, 15. Mai 2005, 21:22

Text 000 wurde ergänzt:

6.)

Was betrügerische und lebensgefährlich Impfgegner mit seriösen und sorgsam kinderschützenden Leute(Eltern wie Ärzten und Herstellern) auch noch machen(ein weiterer Strafttatbestand).Von Mördern und von Völkermord ist da ständig die Rede:

§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

7

Sonntag, 5. Juni 2005, 23:28

Den Thread sollte man mal besonders auf Impfgegner- und Elternseiten weitergeben:

Impfgegner sind reif für den Knast

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (14. Mai 2010, 15:40)


8

Samstag, 18. Juni 2005, 19:09

Zu Impfgegnern:

Es geht um die rechtliche Würdigung der Straftatbestände Nötigung,Betrug,unterlassene Hilfeleistung,Volksverhetzung(gegenüber sorgsamen Leuten,die für Impfschutz sorgen),Körperverletzung,schwere Körperverletzung,Körperverletzung mit Todesfolge,versuchter Totschlag,Totschlag,versuchter Mord und Mord(niedrige Beweggründe).

9

Donnerstag, 30. Juni 2005, 20:09

http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/06…p?cat=/computer


Schnelle Informationen zu Impfen und Recht im Internet
Forum Impfen erläutert gesetzliche Regelungen / Experte beantwortet Fragen

NEU-ISENBURG (eis). Müssen Ärzte über Impfungen informieren, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt? Darf eine Person geimpft werden, die die Aufklärung dazu nicht versteht? Antworten zu diesen und vielen anderen wichtigen Fragen zu Impfungen und Recht gibt es jetzt auf der Internetseite des "Forum Impfen".
Alte Menschen müssen auf empfohlene Impfungen - wie gegen Influenza und Pneumokokken-Infekte - hingewiesen und regelmäßig geimpft werden. Foto: dpa

Das "Forum Impfen" ist ein eingetragener Verein von erfahrenen Impfexperten, der unter anderen von Mitgliedern der STIKO beraten wird. Ziel ist es, durch unabhängige Informationen den Impfgedanken zu fördern (wir berichteten).

Für wichtige rechtliche Aspekte des Impfens hat das Forum jetzt in Kooperation mit Dr. Alfred Nassauer vom Robert-Koch-Institut praxisrelevante Kommentare erstellt. Das Angebot reicht von der rechtlich sauberen Aufklärung über die Informationspflicht zu Impfungen und die Abklärung der Kontraindikationen bis zur Haftung und Entschädigung bei möglichen Impfschäden. Weitergehende Fragen von Kollegen beantwortet der Impfexperte zudem per E-Mail.

Viele rechtlichen Aspekte der STIKO-Empfehlungen für Impfungen sind bisher nur wenig bekannt. "Es ist ärztliche Pflicht, auf die Möglichkeit und Notwendigkeit solcher Impfungen hinzuweisen und dies selbst bei eigenen Bedenken. Das Unterlassen stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die berufs-, zivil- und strafrechtliche Folgen haben kann", schreibt das Forum dazu.

Wichtig ist auch eine umfassende Impfaufklärung. Darf aber ein mündiger Patient geimpft werden, der die Erläuterungen dazu, etwa wegen Sprachproblemen, nicht versteht? "Nein, denn der Patient ist nicht aufgeklärt und kann daher auch nicht wirksam einwilligen!", so das Forum: "Ist kein zuverlässiges, fremdsprachiges Merkblatt verfügbar, dürfte ein in der Praxis gangbarer Weg sein, ein deutschsprachiges Merkblatt mit nach Hause zu geben und darum zu bitten, daß eine Person des Vertrauens die Inhalte übersetzt."

Zugang: www.forum-impfen.de Es ist eine Registrierung nötig, aber die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (16. August 2010, 12:48)


10

Donnerstag, 30. Juni 2005, 20:28

Das ist der Punkt,gegen den verantwortungslose und ideologische Scharlatanerie-Betrüger-"Ärzte" ständig verstoßen:

Viele rechtlichen Aspekte der STIKO-Empfehlungen für Impfungen sind bisher nur wenig bekannt. "Es ist ärztliche Pflicht, auf die Möglichkeit und Notwendigkeit solcher Impfungen hinzuweisen und dies selbst bei eigenen Bedenken. Das Unterlassen stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die berufs-, zivil- und strafrechtliche Folgen haben kann", schreibt das Forum dazu.

KOMMENTAR:

Das muß endlich Konsequenzen haben.

11

Montag, 4. Juli 2005, 19:41

Zum Thema des Threads auch dies (Verfassungsschutz):

Impfgegner und der Verfassungsschutz 1120414388

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (14. Mai 2010, 15:41)


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Freitag, 8. Juli 2005, 18:55

WARNUNG VOR SCHARLATANERIE-BETRUG:

Warnung vor Scharlatanerie-betrug

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (14. Mai 2010, 15:41)


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Samstag, 9. Juli 2005, 10:59

@gcn:

ich habe mal eben sortiert, und auch die ganzen anthroposophischen Merkwürdigkeiten hier gelöscht.

Ihr Text ist nun da:

Fatales Impfgegnerforum endlich vom Betreiber geschlossen. 1120819091

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (14. Mai 2010, 15:41)


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Montag, 25. Juli 2005, 19:23

Das Masern-Virus ist in Deutschland, wie einige andere Erreger sogenannter Kinderkrankheiten in den Pragraphen 6 und 7 IfSG gelistet. Die Verbreitung dieser Erreger ist nach den Pragraphen 73 ff. IfSG strafbewehrt. Eltern von Kindern,Scharlatanerie-Betrüger und entsprechende "Ärzte", die diese vorsätzlich infizieren, machen sich nach Paragraph 223 StGB einer Körperverletzung schuldig.

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Dienstag, 26. Juli 2005, 18:04

Die Impfpflicht muß her,damit es zu keinen weiteren Straftaten,Quälereien,Körperverletzungen,Behinderungen und Todesfällen kommt:

Die Impfpflicht muß her

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (14. Mai 2010, 15:41)


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Mittwoch, 27. Juli 2005, 00:00

Haben Sie ein Rechtsgefühl,Moral,Zivilcourage?

Treten Sie für Schwächere ein?

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Mittwoch, 17. August 2005, 01:48

Jemand hat mal in einem üblen Impfgegnerpseudoforum(das von seriösen Servern überall rausgeschmissen wurde),das zur Mördersekte "Germanische neue Medizin" gehört,den Text 000 dieses Threads gebracht: Sofortige Löschung und Sperrung.

Die Kriminellen sind sich ihrer Lage bewußt.

18

Sonntag, 28. August 2005, 18:22

Text 000 wurde um Punkt 7 ergänzt:

Artikel 2 des Grundgesetzes:

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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Mittwoch, 7. September 2005, 18:22

Also;das sind nun klare und allemeingültige Gesetze.

Die derzeit hierzulande noch bestehende Befreiung von der Impfpflicht befreit nicht von Verurteilung wegen Verletzung höherer Rechtsgüter,sprich Körperverletzung,Totschlag und Mord an Mitbürgern,insbesondere Kindern.

Und dann gibt es noch die internationale Kinderrechtskonvention(siehe oben).

Da gibt es kein Vertun.

Bei Impfgegnern besteht Vorsatz,denn seriöse Aufklärung ist überall verfügbar.

Von staatlichen Stellen,Ärzten,Organisationen und im Internet.

Sie können sich nicht damit herausreden,daß sie nichts gewußt hätten.

Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Und es ist ja auch nicht so,daß die Impfgegner unwissend sind,sondern sie haben sich wissentlich dazu entschlossen,den verlogenen und lebensgefährlichen Desinformationsmist der militanten Impfgegner und der Scharlatanerie-Betrüger/Sektierer zu ihrem Nonplusultra zu machen,weil ihnen das zynischerweise in den egomanen Kram und ins gestörte Resthirn paßt.

20

Mittwoch, 7. September 2005, 20:46

Es geht um Leben und Gesundheit.

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