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1

Samstag, 11. Mai 2002, 19:32

Schwierig bleibt die Entscheidung allemal.
Niemand nimmts übel,wenn man berechtigt im Zweifel ist.Und selbst das "berechtigt" ist schon so eine Ermessensfrage.
Eminent wichtig ist der Allgemeinzustand des Kindes.Wenn da deutliche Veränderungen sind: Arzt.
Auch ohne abhören zu können,kann man auch zu Hause die Art der Atmung bis zu einem gewissen Grade beurteilen.Achten Sie auf vermehrte Geschwindigkeit und vermehrtes Mitatmen des Brustkorbs und der Gegend darüber und darunter.Bauchmitatmung ist nie normal.Nasenflügelmitbewegungen sowieso nicht.
Bei Durchfall und Erbrechen gibt es eine tückische Verlaufsform,die sehr schnell zu echten und lebensbedrohlichen Problemen führen kann: die Entwässerung bei Übersalzung(hypertone Dehydratation),bei der man keinen Austrocknungszustand sieht.Diese Sache kann man nur am Allgemeinzustand und Laborwerten festmachen.
Ein Frühstadium einer Meningitis zu erkennen ist gerade bei Babies und kleinen Kindern zum Teil äußerst schwierig.Aber auch da geht es um den Allgemeinzustand und nicht unbedingt um die Höhe des Fiebers.Eine besonders gemeine und absolut lebensbedrohliche Verlaufsform(Meningokokken-Sepsis) zeigt sich an zunächst ganz dezenten Hautblutungen(immer auf solche Pünktchen achten).Dabei geht es nicht nur um Stunden,sondern echt um Minuten.
Daher: lieber einmal zu oft............

Für diese ganzen,anfangs durchaus subtilen Dinge brauchts wirklich Erfahrung mit sehr vielen Kindern,lange Berufserfahrung und Feeling.Das kann ein Homöopath oder anderer Scharlatan nie und nimmer leisten.

Da besteht allergrößte Gefahr für Leib und Leben !

2

Freitag, 6. September 2002, 18:25

Bei dem folgenden Fall hat es sich möglicherweise um solch eine gefährliche hypertone Dehydratation nach Durchfall und Erbrechen gehandelt:

Abgewiesenes Kind starb: Gutachter wirft Klinikarzt mangelnde Sorgfalt vor

Von Klaus W e n k

Offenbach - Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt: In der Nacht zum 10. April 1999 starb der damals 21 Monate alte Sergio L., nachdem der Dienst habende Arzt in der Offenbacher Kinderklinik die Aufnahme des Kleinen abgelehnt und eine eingehendere Untersuchung unterlassen hatte. Das Kind war auf Anraten des niedergelassenen Kinderarztes von der Mutter in die Klinik gebracht worden, nachdem es einen Tag lang gebrochen und nichts zu sich genommen hatte.

Jetzt muss sich der 35 Jahre alte Kinderarzt Alexander B. wegen fahrlässiger Tötung vor dem Offenbacher Strafrichter Karsten Koch verantworten. Der erste Prozesstag war nach der Anklageverlesung durch Oberamtsanwalt Leonhard Gallei bestimmt von medizinischen Diskussionen zwischen dem Angeklagten, den beiden Gutachtern und dem Kinderarzt, der als Zeuge geladen war. Deutlich wurde, dass Alexander B. sich keiner Schuld bewusst ist. Er beharrt darauf, dass die Entscheidung, den Kleinen mit der Mutter weg zu schicken, korrekt war. Als erfahrener Kinderarzt stehe er auch heute zu der Entscheidung in dieser Situation, sagte er. Diese Ansicht indes teilte der kinderärztliche Gutachter, Professor Dr. Thomas Voit, ärztlicher Direktor der Kinderklinik an der Universitätsklinik Essen, keineswegs. Er warf dem Offenbacher Arzt mangelnde Sorgfalt vor - er hätte unbedingt eine Blutuntersuchung machen müssen. Die Ergebnisse hätten ihn dazu bewegen können, den Kleinen aufzunehmen und zu behandeln. Voit fragte sich, wie der Angeklagte zu der Auffassung gelangt sein könnte, der Allgemeinzustand des Kindes sei recht gut - das Kind sei schwer krank gewesen. Dies hätte ein erfahrener Arzt erkennen müssen. Voit rügte weiter, dass der Klinikarzt eine Empfehlung des Kinderarztes beiseite geschoben habe, ohne sich zuvor Rat von einem Facharzt aus der Klinik einzuholen. Und er kritisierte die Praxis an der Kinderklinik, dass Krankenschwestern vor dem Kontakt mit dem Arzt die Krankengeschichte abfragten (Anamnese) - diese hätten keine Ausbildung dafür, dies müsse der Arzt tun.

Nachdem die Mutter Nicole L. (28) in bewegenden Worten den Todeskampf des Kindes geschildert hatte, berichtete der Gerichtsmediziner Professor Dr. Hans-Jürgen Pratzke über die Ergebnisse der Obduktion. Danach könne man nur davon ausgehen, dass das Kind an einer Entgleisung des Stoffwechsels und des Elektrolyth-Haushaltes gestorben sei. Dies sei zwar nicht zu beweisen, gelte aber als einzige plausible Erklärung. Dies hätte durch eine eingehendere Untersuchung erkannt und vermieden werden können. Für den zweiten Verhandlungstag forderte Verteidiger Markus Menzendorff weitere Zeugen.


Offenbach-Post 2001

3

Donnerstag, 5. Dezember 2002, 14:56

Na , super.
Es muss in der Pflicht jeden Arztes liegen sich ein Kind genau an zu sehen und zu untersuchen.
Was er meint spielt in meinen Augen keine Rolle.
Schon gar nicht wenn der behandelnte Arzt Mutter und Kind in eine Klinik verweist.
Das wird schon seine Gründe haben.

Gruß Heike

5

Dienstag, 4. Januar 2011, 19:57

Diesen wichtigen Thread bitte auch breitflächig weitergeben.

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