"Doktorarbeiten" :
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Universität Würzburg lässt 20 fragwürdige Doktorarbeiten prüfen
Würzburg – Die Universität Würzburg lässt durch externe Gutachter mehrere am
Institut für Geschichte der Medizin geschriebene Doktorarbeiten überprüfen. Unipräsident Alfred Forchel sagte am 27. Mai, die Hochschule habe bei rund 20 Arbeiten aus den Jahren 1998 bis 2005 Zweifel, ob die verliehene Doktorwürde gerechtfertigt gewesen sei. Darum habe man sich jetzt an die
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gewandt.
Sollten auch deren Experten zu einem negativen Urteil kommen, droht den Ärzten die Aberkennung des Titels. Mit ersten Ergebnissen rechnet er in ein paar Tagen. Der Dekan der medizinischen Fakultät, Matthias Frosch, sprach bei den fragwürdigen Dissertationen von im Umfang teilweise „dürftigen“ Werken, welche auf den ersten Blick auch „qualitative Probleme“ hätten.
Eine Arbeit von einem norddeutschen Zahnarzt bringe es etwa komplett gerade einmal auf 33 Seiten. Sie besteht zum größten Teil schlicht aus der Wiedergabe des „Wassertraktates“, eines mittelalterlichen Textes aus dem „Ansbacher Arzneibuch“.
Offenbar sei dieses Werk wie eventuell auch einige andere bei den Korrektoren „durchgeschlüpft“, vermutete Forchel. Sein Kollege erklärte sich die Doktorwürde aufgrund des dünnen Bändchens durch „eine Mischung aus besonderen Verbindungen und Netzwerken sowie falsch verstandener Kollegialität“.
Die jetzige Prüfung steht im Zusammenhang mit einem Mitte März bei der Universität Würzburg eingegangenen anonymen Schreiben, wonach jahrelang am Institut für Geschichte der Medizin durch den dortigen inzwischen emeritierten Professor eine regelrechte „Doktorfabrik“ bestand.
So sollen niedergelassene Ärzte und Apotheker gegen entsprechende fünfstellige Zahlungen sich den Titel nebst Arbeit aus der Feder des Professors oder seiner Mitarbeiter gekauft haben. Er wurde bereits 2009 zu einem Strafbefehl in Höhe von 14.400 Euro verurteilt, weil ihm nachgewiesen worden war, dass er von einem Promotionsberater 6.000 Euro für Forschungen an seinem Institut angenommen hatte.
Für die Behauptung, der Professor habe eine Vielzahl von Arbeiten selbst geschrieben, gebe es keine Beweise, sagte der Unipräsident. Allerdings lägen vier Dissertationen vor, deren Druckversion exakt mit handschriftlichen Aufzeichnungen des Emeritus übereinstimmten.
Forchel und Frosch unterstrichen, dass es nun keinen Generalverdacht gegen frühere Doktoranden speziell in der Medizingeschichte gebe. ©
dapd/aerzteblatt.de