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101

Montag, 24. November 2008, 10:54

Betrug und Nötigung:

http://www.med1.de/Forum/Cafe/430419/

Die Antworten in dem Thread sind zum Kotzen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:14)


102

Donnerstag, 27. November 2008, 01:23

Diese hier aufgeführten "Ärzte" sind nur die Spitze eines Riesen-Eisbergs.

103

Samstag, 29. November 2008, 16:23

Der "Arzt" M.O.Bruker(gestorben) hat jahrelang für Pseudomedizin gesorgt und Unmengen von ihm verblödete Nachbeter.

Der gerichtsnotorische Nazi war ein übelster Bertrüger.

104

Mittwoch, 3. Dezember 2008, 00:36

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:14)


105

Mittwoch, 3. Dezember 2008, 03:02

Zitat

Kinderarzt.Kinderarzt postete
[/b]Ohne Worte:

http://www.kfo-siekmann.de/hyperaktivitaet-adhs-ads.html [/b]


völlig deppert!

106

Mittwoch, 3. Dezember 2008, 06:42

Solche Leute maßen sich Dinge an,von denen sie nicht das Allergeringste verstehen.

Das ist ideologische,gefährliche und fatale Pseudomedizin.

107

Mittwoch, 3. Dezember 2008, 16:06

Die "Ärztekammern" dulden die Kriminellen nicht nur,sonder fördern sie aktiv:

SCHARLATANERIE IST DAS VORSPIEGELN FALSCHER TATSACHEN UND/ODER DIE ABGABE FALSCHER HEILUNGSVERSPRECHUNGEN.


MAN SCHAUE SICH DEN BETRUGSPARAGRAPHEN 263 BGB an:

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

RELEVANT IST AUCH IMMER DIE RECHTLICHE ABKLÄRUNG DER STRAFTATBESTÄNDE: NÖTIGUNG,UNTERLASSENE HILFELEISTUNG,KÖRPERVERLETZUNG,SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG,TOTSCHLAGSVERSUCH,TOTSCHLAG.

DAS IST ALLES GESETZESWIDRIG,INCLUSIVE SCHWERSTER BERUFSORDNUNGSVERSTÖSSE.

DIE DIESBEZÜGLICH KOMMENTIERTE BERUFSORDNUNG :



MIT HOMÖOPATH IST HIER IMMER EIN HOMÖOPATHISCH UND AUCH SONST SCHARLATANERIEMÄSSIG "BEHANDELNDER" ARZT GEMEINT.FÜR UNHEILPRAKTIKER GILT NATÜRLICH DASSELBE.

ALLES WAS ICH SCHREIBE,IST KLAR UND VIELFÄLTIG BELEGBAR.

B. Regeln zur Berufsausübung

I. Grundsätze

§ 1 Aufgaben des Arztes
(1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung.

EIN HOMÖOPATH TUT DAS NACHGEWIESENERMASSEN NICHT.

Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe.

BEI DIESEN LEUTEN SCHON - UND ZWAR EINDEUTIG UND NACHWEISBAR.

Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.
(2) Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Men-schen mitzuwirken.

ALLES DIES LEISTEN SCHARLATANE NICHT.TOTKRANKE UND STERBENDE WERDEN AUCH NOCH ABGEZOCKT.

§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten
(1) Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus.

HOMÖOPATHIE ALS NACHGEWIESENERMASSEN ÜBER VORDERGRÜNDIGE PLACEBO- UND SUGGESTIONSEFFEKTE VÖLLIG WIRKUNGSLOSE "METHODE" HAT NICHT DAS ALLERGERINGSTE MIT ÄRZTLICHER ETHIK ZU TUN.



Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann.

GENAU DAS TUN DIE SCHARLATANE.

(2) Der Arzt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm bei seiner Berufsaus-übung entgegen-gebrachten Vertrauen zu entsprechen.

GENAU DAS TUN DIE SCHARLATANE NICHT.

(3) Zur gewissenhaften Berufsausübung gehören auch die Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung in Kapitel C.

HOMÖOPATHIE KENNT KEINE SERIÖSEN ERHEBUNGEN VON VORGESCHICHTEN,KEINE SERIÖSEN UNTERSUCHUNGEN,KEINE SERIÖSEN DIAGNOSE- STELLUNGEN UND KEINE SERIÖSEN THERAPIEN.


(4) Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.

DAGEGEN WIRD AUCH VERSTOSSEN.

(5) Der Arzt ist verpflichtet, sich über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften unterrichtet zu halten.

DAS WIRD LINKS LIEGEN GELASSEN.

(6) Unbeschadet der in den nachfolgenden Vorschriften geregelten besonderen Auskunfts-und Anzeigenpflichten hat der Arzt auf Anfragen der Ärztekammer, welche diese zur Erfül-lung ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Berufsaufsicht an den Arzt richtet, in angemessener Frist zu antworten.

WER HAT SCHON MAL EINEN HOMÖOPATHISCHEN ARZTBRIEF GESEHEN?-AUSSERDEM WÜRDE EH NUR DEN HOMÖOPATHEN BELASTENDER MÜLL DRINSTEHEN.

§ 3 Unvereinbarkeiten
(1) Dem Arzt ist neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer anderen Tätigkeit untersagt, welche mit, seinen Namen in Verbindung mit einer ärztlichen Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs nicht vereinbar ist.

DAGEGEN WIRD VERSTOSSEN - VOR ALLEM IM INTERNET.

Dem Arzt ist auch verboten gewerbliche Zwecke herzugeben.

DA FEHLT WOHL EIN "SICH".

Ebenso wenig darf er zulassen, dass von seinem Namen oder vom beruflichen Ansehen des Arztes in solcher Weise Gebrauch gemacht wird.

DAGEGEN WIRD AUCH VERSTOSSEN.

(2) Dem Arzt ist untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Waren und andere Gegenstände abzugeben oder unter seiner Mitwirkung abgeben zu lassen sowie gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen oder erbringen zu lassen, soweit nicht die Abgabe des Produkts oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind.

ALLES MÖGLICHE SCHROTT-ZEUGS WIRD ZU HORRENDEN PREISEN VERKAUFT.-VON ÄRZTLICHER THERAPIE KANN DA IN KEINSTER WEISE DIE REDE SEIN.

§ 4 Fortbildung
(1) Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
(2) Der Arzt muss seine Fortbildung nach Absatz (1) gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können.

WIE KANN MAN SICH ÜBER EINE IRRWITZIGE,MYSTISCHE,VERLOGENE,IRREALE SACHE "FORTBILDEN"?

§ 5 Qualitätssicherung
Der Arzt ist verpflichtet, an den von der Ärztekammer eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der ärztlichen Tätigkeit teilzunehmen und der Ärztekammer die hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

BEZÜGLICH HOMÖOPATHIE & CO IST KEINERLEI "QUALITÄT" SICHERBAR.
DIE ÄRZTEKAMMERN SIND AUCH HIER DOPPELZÜNGIG UND REDEN AUF DER ANDEREN SEITE EINER SERIÖSEN UND EVIDENCE BASED -MEDIZIN DAS WORT.DAS IST HOCHGRADIG UNSERIÖS!

§ 6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
Der Arzt ist verpflichtet, die ihm aus seiner ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werdenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen sowie das Versagen von Labordiagnostika der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mitzuteilen (Fachausschuss der Bundesärztekammer).

DA GIBTS BEI SCHEINMEDIKAMENTEN NICHTS ZU BERICHTEN.

II. Pflichten gegenüber Patienten

§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.

ALLE DIESE PUNKTE KOMMEN FÜR HOMÖOPATHIE & CO ABSOLUT NICHT IN FRAGE.DIE LEUTE WERDEN BELOGEN, VERBLÖDET UND WEITER DUMM GEHALTEN.
SEKTIERERARTIG.

ES FOLGEN BESTIMMUNGEN,DIE HIER NICHT RELEVANT SIND.

§ 8 Aufklärungspflicht
Zur Behandlung bedarf der Arzt der Einwilligung des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen.

WIE DIE WOHL BEI SCHARLATANEN AUSSIEHT?

ES FOLGEN SCHWEIGEPFLICHTSBESTIMMUNGEN,DIE HIER NICHT RELEVANT SIND.


§ 10 Dokumentationspflicht
(1) Der Arzt hat über die in Ausübung seines Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für den Arzt, sie dienen auch dem Interesse des Patienten an einer ord-nungsgemäßen Dokumentation.
(2) Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche die Schweigepflicht gegenüber Dritten berühren. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

DAS SOLLTE DER KUNDE DIESER LEUTE AUCH TUN UND DANN SERIÖSEN GUTACHTERN VORLEGEN.-DANN GIBTS JEDE MENGE GELD 1.)WEGEN FEHLBEHANDLUNG ZURÜCK UND 2.FÜR SCHADENSERSATZFORDERUNGEN DAZU.

(3) Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbe-wahrungspflicht besteht.
(4) Nach Aufgabe der Praxis hat der Arzt seine ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz (3) aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen, dass sie in gehörige Obhut gegeben werden. Der Arzt, dem bei einer Praxisaufgabe oder Praxisüberga-be ärztliche Aufzeichnungen über Patienten in Obhut gegeben werden, muss diese Auf-zeichnungen unter Verschluss halten und darf sie nur mit Einwilligung des Patienten einsehen oder weitergeben.
(5) Aufzeichnungen auf elektronischen Datenträgern oder anderen Speichermedien bedürfen besonderer Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, um deren Veränderung, Vernichtung, Ü-bermittlung oder unrechtmäßige Verwendung zu verhindern. Der Arzt hat hierbei die Empfehlungen der Ärztekammer zu beachten.

JA,MAN SOLLTE DAS GUT AUFHEBEN LASSEN UND DANN AUCH NACH BERENTUNG DIESER "ÄRZTE" ALS PROZESSMATERIAL VERWENDEN.

§ 11 Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
(1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichtet sich der Arzt dem Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

SIEHE OBEN.-DAS FINDET BEI SCHARLATANEN NICHT STATT.

(2) Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es, diagnostische oder therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patienten anzuwenden. Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbe-sondere bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss zuzusichern.

SCHON ALLEINE DAMIT WANDERN DIESE LEUTE VOR DEN KADI.

§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen
(1) Die Honorarforderung muss angemessen sein.

DIE PREISE SIND ZUM TEIL UTOPISCH.

Für die Bemessung ist die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelun-gen gelten. Der Arzt darf die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschreiten. Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung hat der Arzt auf die Einkommens- und Vermö-gensverhältnisse des Zahlungspflichtigen Rücksicht zu nehmen.
(2) Der Arzt kann Verwandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.
(3) Auf Antrag eines Beteiligten gibt die Ärztekammer eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit der Honorarforderung ab.

DAS SOLLTE SIE DANN ABER AUCH MAL TUN.


III. Besondere medizinische Verfahren und Forschung

§ 13 Besondere medizinische Verfahren
(1) Bei speziellen medizinischen Maßnahmen oder Verfahren, die ethische Probleme aufwerfen und zu denen die Ärztekammer Empfehlungen zur Indikationsstellung und zur Ausfüh-rung festgelegt hat, hat der Arzt die Empfehlungen zu beachten.
(2) Soweit es die Ärztekammer verlangt, hat der Arzt die Anwendung solcher Maßnahmen und Verfahren der Ärztekammer anzuzeigen.
(3) Vor Aufnahme entsprechender Tätigkeiten hat der Arzt auf Verlangen der Ärztekammer den Nachweis zu führen, dass die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen entspre-chend den Empfehlungen erfüllt werden.

EIN "BESONDERES" VERFAHREN,DAS ETHISCHE PROBLEME NICHT NUR AUFWIRFT,SONDERN SEIT LANGER ZEIT EN MASSE PRODUZIERT,SIND EBEN DIE HOMÖOPATHIE UND ALL DIE ANDEREN SCHARLATANERIE-BETRUGS-METHODEN.



SOVIEL ZU BERUFSORDNUNDG FÜR ÄRZTE.

108

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 20:11

Zu meiner Vorgehensweise:

Homöopathie ist blanke Willkür und Beliebigkeit. 1228349798

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:14)


109

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 23:52

Z.B.Homöopsychopathie und Anthropopsychopathtie.

Zum Sektenwahn und dem fatalen,hilflosen und verlogenen Umgang damit:

http://rudolf-steiner.blogspot.com/2008/…tenbegriff.html


Sehr lesenswert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:14)


110

Freitag, 5. Dezember 2008, 13:49

Und sie nennen sich "Ärzte":

http://www.anthroposophischeaerzte.de/index.php?id=55

Darin findet sich eine "Zeichnung" des psychotischen Gurus der infamen Sekte,die eigentlich schon alles sagt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:14)


111

Freitag, 5. Dezember 2008, 19:11

Wie aus einem Arzt ein Betrüger wird:

Wie aus einem Art ein Scharlatan wird

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:15)


112

Freitag, 5. Dezember 2008, 22:42

Unsere beiden Besten:

Feuerlauf 10.01.2009
Der Tanz mit dem Feuer - Schamanischer Feuerlauf am 10.1.2009 von 14.30 bis
ca 20.00 Uhr (Wedemark bei Negenborn)


Seminar - Kreuzfahrt 9.5.2009 bis 16.5.2009
Küsten des Lichts: Seminarkreuzfahrt mit Dr. Ruediger Dahlke und Dr.
Ingfried Hobert
Thema des Seminars: Grundlagen der Psychosomatik im transkulturellen Dialog
Zertifizierung durch die Ärztekammer Hannover mit 40 Punkten
9.5..2009 - 16.5.2009 Fortbildung und Entspannung mit der "Royal Carribean"
Mittelmeer - 7 Tage ab/bis Venedig - ab 990.-Euro.-Essen wohl nicht inclusive.


Zu Dahlke,der auch die absurde Scharlatanerie-Pseudomethode Quantec in den höchsten Tönen propagiert.

Dazu tue man sich dieses mal an:

Eine ganz üble Sache 1228429921

Und das:

Der "herr" R.dahlke

Ein infamer Befürworter der Mördersekte:

http://esowatch.com/index.php?title=R%C3%BCdiger_Dahlke

Dazu auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCdiger_Dahlke

Dahlke labert von "erfolgreichen Ansätzen" des faschistischen und psychopathischen Massenmörders Hamer.

Was geht in solchen "Hirnen" vor?

Man muß sich dieses völlig wirre Antimedizin-Gefasel mal antun,was Dahlke da so unter sich läßt.

http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo…p?threadid=3405

http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF…%2Barzt&spell=1

Zur Mörder-Sekte,die schon mindestens 50 Krebspatienten unter deren Qualen(die infamen Scharlatane geben keine Schmerzmittel)ermordet hat:

Unfug von der Mördersekte gegen die seriöse Medizin

Dahlkes Abzocker-Homepage:

http://www.dahlke-heilkundezentrum.de/th…n/therapie1.htm


Zu Hobert:

So Igeln Schweine-igel

http://www.google.de/search?hl=de&ie=ISO…rt%2Barzt&meta=

Scharlatanerie:

http://www.drhobert.de/Klangschalenmassage.185.0.html

Seine Homepage:

http://www.drhobert.de/

Auch noch Titelbetrug:

Er nennt sich u.a.Facharzt für "Ganzheitsmedizin".

Diesen Titel gibt es gar nicht.



"Feuerlauf" ist eine beliebter Scharlatanerie-Bluff.

Und die verantwortungslose "Ärztekammer" "zertifiziert" den ganzen infamen Humbug wider alle Gesetze auch noch mit 40 Zwangsfortbildungspunkten (50 braucht man pro Jahr).

Ein unglaublicher Skandal!

Dahlke und Hobert geben ihren Abzocker-Dreck auch noch als "Psychosomatik" aus.

Davon kann bei dieser esoterischen Vulgär-Pseudo-Psychologie nicht mal ansatzweise die Rede sein.

Dahlke und Robert schwätzen Ihren verblödeten Kunden wirkungslose und neurotisierende (Körperverletzung) Pseudotherapien auf,die es gar nicht gibt.

Siehe die Homepage-Seiten derer,die maßlosest abzocken.

"Ärztekammern" dulden Scharlatanerie-Betrug nicht nur,sondern fördern ihn massivst aktiv.

Führen auch Sie Beschwerde bei der Präsidentin der für Hobert zuständigen Landes-"Ärztekammer".

Für Dahlke ist die scharlataneriefördernde bayrische Landes-"Ärztekammer" zuständig.

blaek@blaek.de

Für Hobert die Landes-"Ärztekammer" Niedersachsen:

martina.wenker@aekn.de

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:15)


113

Freitag, 5. Dezember 2008, 23:06

Das mit der sog. Ärztekammer ist ein Megahammer!
Was geht in solchen Hirnen vor sich?
Jetzt ist es Schamanenfeuerlauf, wann kommt
"Hühnerschlachten im Voodoorausch" oder "Affentanz um das goldene Kalb"?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:15)


114

Samstag, 6. Dezember 2008, 17:57

Meine Tochter und ich sind heute auch an eine Graupe geraten die sich "Ärztin" nennt. Wir wurden quasi homöopathisch verarscht.

Seit ein paar Tagen klagt meine Tochter (9 Jahre) über "Kratzen im Hals", sie hustet auch ein bischen, war aber bis gestern abend noch fit und muter, so daß ich noch nicht beim Kinderarzt war. Gestern abend jedoch bekam sie Fieber (38,8) und heute morgen sagte sie das Schlucken täte "doll" weh. Tja was tun sprach Zeus, das Wochenende ist noch lang, und so fuhr ich mit ihr zum Notdienst.

Die sog. "Ärztin" guckte in den Hals, hörte meine Tochter ab und meinte dann, das sei ein einfacher Infekt, keine eitrigen Beläge auf den Mandeln, nur geschwollen und gerötet, kein Antibiotikum. So weit, so gut.

Dann zückte sie das Rezept und schrieb "Tonsipret" auf und empfahl das trinken "heisser Zitrone" (Hat schon mal jemand auf einen entzündeten Hals Zitrone gegeben? Ich schon, kann man nur empfehlen, vorausgesetzt man hat eine Masochistische Ader und Freude an Schmerzen).

Da meine Tochter ja hustet, frage sie ob ich einen Hustensaft haben wolle und wenn ja welchen. Nicht zu fassen, sowas muss doch wohl der Arzt wissen nicht der Patient.

Ich verließ diese Praxis umgehend. Auf dem Notfallabrechnungsschein sah ich dann unter dem Namen dieser Doktorin den Zusatz "Fachärztin für Homöopathie". Na Klasse!!!!

Morgen hat zum Glück ein Kinderarzt Notdienst denn ich kenne und von dem ich weiß das keinen Scharlatanarieunfug treibt. Den werden wir dann mal aufsuchen.

115

Samstag, 6. Dezember 2008, 18:24

Einen "Facharzt für Homöopathie" gibts nicht.

Das ist definitiv Titelbetrug(ein Straftatbestand) und sollte der zuständigen "Ärztekammer" gemeldet werden.

117

Samstag, 6. Dezember 2008, 19:48

Das wäre sehr nett.

Sowas wird dauernd gemacht.

118

Sonntag, 7. Dezember 2008, 05:18

Das betrifft Sie massivst selbst:

Die esoterische und völlig wirkungslose Pseudomethoden von kriminellen Abzocker-"Ärzten":

So Igeln Schweine-igel 1100493206

Bitte unbedingt lesen.

Es ist wahrhaftig unglaublich.

Lassen Sie sich nicht reinlegen.

Rechnungen von Scharlatanerie-Betrügern muß man nicht bezahlen.-Der juristische Begriff ist die Unerbringbarkeit einer "Leistung".

Bitte NICHTS unterschreiben oder gar bar bezahlen.

Fordern Sie immer eine begründende Rechnung mit Auflistung des ganzen Mistes.

Betrügerische selbst zu zahlende "Gesundheitsleistungen",die keine sind.
« am: Heute um 05:38:15 » Zitat Ändern Löschen

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Das betrifft Sie massivst selbst:

Die esoterische und völlig wirkungslose Pseudomethoden von krminellen Abzocker-"Ärzten" -IGel genannt.

So Igeln Schweine-igel 1100493206

Bitte unbedingt lesen.

Es ist wahrhaftig unglaublich.

Lassen Sie sich nicht reinlegen.

Nehmen Sie Zeugen mit.

Holen Sie sich Überlegens-Zeit und erkundigen Sie sich erstmal hier,bei Wikipedia,www.kidmed.info und den Krankenkassen

Rechnungen von Scharlatanerie-Betrügern muß man nicht bezahlen.-Der juristische Begriff ist die Unerbringbarkeit einer "Leistung".

Bitte NICHTS unterschreiben oder gar bar bezahlen.

Auch bei den wenigen seriösen IGe-Leistungen Rechnungs- und Steigerungs-Faktor vorher schriftlich fixieren lassen.


Nehmen Sie immer einen Zeugen mit.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:16)


119

Sonntag, 7. Dezember 2008, 12:42

Bitte diesen Thread weitergeben,damit nicht noch mehr Mitbürger abgezockt werden.

120

Sonntag, 7. Dezember 2008, 13:24

Über die infame antimedizinische Mördersekte,der Dahlke anhängt:

Unfug von der Mördersekte gegen die seriöse Medizin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (10. Mai 2010, 00:16)


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