...heißt wirtschaftlich,angemessen,nötig(?)und zweckmäßig.
So MÜSSEN hierzulande Ärzte laut Gesetz Kranke behandeln.Mehr sei nicht drin.
Wenn wir uns nicht an diese vage Definition halten,zahlen wir und werden verurteilt,obwohl den Praxen mit ihren Kosten,Mitarbeitern und Ärzten) eh höchstens 2/3 der Leistungen bezahlt werden.
Gerichte spielen gegenüber Ärzten traditionell eine äußerst trübe Rolle.
Politiker und Krankenkassen hingegen lügen der Bevölkerung vor,daß Ärzte ALLES machen könnten.Es sei genug Geld da.
Dazu von einem Kollegen:
Laut SGBV ist WANZ vorgegeben und vorgeschrieben:
Jeder Bürger muss das medizinisch Notwendige per Gesetz bekommen.
Dieses Notwendige sind alle anfallenden medizinisch-notwendigen
Leistungen , welche eine stete und nachhaltige Vermehrung durch den demographischen Faktor erfahren.
WANZ heißt also nichts anderes, daß eine wie und von wem auch immer vorgesehene und angeordnete MENGENBEGRENZUNG bzw MENGENSTEUERUNG
gesetzwidrig ist, weil man das NOTWENDIGE n i c h t begrenzen kann - auch wenn in den folgenden Paragraphen mit der Begrenzung der ärztlichen Gesamtvergütung eine Art Mengensteuerung zu Lasten der Ärzte eingebaut wurde.
Diese Art der Mengensteuerung hat das BSG so interpretiert, daß die
Ärzte mit dieser Gesamtsumme a l l e anfallenden Leistungen und somit die zuküftigen gesamten Leistungsanforderungen des
demographischen FAktors unbegrenzt -d.h. auf die Dauer der Gültigkeit des SGBV - zum Festpreis erbringen müssen.
Die Konsequenz dieser BSG auffassung ist, daß Ärzten Menschengrundrechte nach Art 23 UN Menschenrechtscharta von a l l e n deutschen Gerichten vorenthalten werden.
Der berufspolitisch verheerende Fehler der KBV war, Budgetierungen
zugelassen und sich an Budgetumsetzungen beteiligt zu haben und somit dem eigenen Klientel n i c h t zur Umsetzung der Menschengrundrechte verholfen zu haben.
Somit steht fest,daß das Staatsorgan KBV die im SGBV vorgesehene angemessene ärztliche Vergütung - egal mit welchem Honorarverteilungsmaßstab, welcher jedoch i m m e r einer Mengenbegrenzung unterliegen muss, nie für ihre Zangsmitglieder erreichen wird.
Damit ist klar, daß die freie Ärzteschaft ihre Existenzsicherung über die angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen s e l b s t durch eine NEUKONFIGURATION der freien Ärzteschaft und durch einen freien und unabhängigen NEUSTART in die Hand nehmen und organisieren m u s s .
Wo Ihre Gelder wirklich hinfließen:
http://kidmed.info/forum/index.php?page=Thread&threadID=1649 1064423734