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Dienstag, 24. August 2004, 20:52

Titel haben noch nie was über Qualifikation ausgesagt.

Aber es gibt in seriösen Berufen klare Regelungen.

Text von einem Kollegen:


Klarer Fall für den Staatsanwalt

Als Antwort auf: Nicht promovierter Kollege nennt sich überall "Dr."

Das ist ein ganz klarer Fall für den Staatsanwalt.

StGB § 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

SIehe hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

Ihr "Spezi" ist ein Straftäter und sollte als solcher behandelt werden.

Viel Spaß ;-)

Ihr
Dr. med. R.S.

KOMMENTAR:

Scharlatane und ihre Abzockereinrichtungen hingegen können sich hingegen ungestraft "Therapeuten,Psychotherapeuten,Institute,Fachabteilungen,Forschungsistitute,Akademien,Fakultäten und Universitäten" nennen.

Dazu auch:

"akademien" und "institute"

Übelster Betrug.

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