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61

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 22:09

So seien Sie doch nicht naiv; Sie glauben doch wohl nicht, dass man hier irgendwas anzeigen kann. Selbst wenn irgendeine Behoerde die Augen oeffnete, ein guter Anwalt haut die doch sofort raus. Ist ja Kunst, nix Boeses.

Bei dem "Text" im Beitrag 56 hebt sich mir der Magen.

63

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 22:28

Zitat

lovecraft postete
---Das ist die Saat, die "bushido" und andere Banditen säen.


Ja, deswegen ist es auch unglaublich, dass man den ganzen kram nicht wenigstens komplett indiziert. Dass man den "Arschficksong" legal an Kinder verkaufen kann stellt meiner meinung nach erheblich in Frage, ob die wieter oben erwähnte Prüfstelle ihre Arbeit wirklich macht. Das ist Menschenverachtendes Müll der übelsten Sorte. Und aus persönlicher Erfahrung (eigene Kinder) weiss ich leider, dass die Kinder übers Internet auch an das indizierte Zeug kommen. Aber da wären die Zustände nicht so schlimm, wenn nicht legal in Sendungen, die gerne von Kindern und jugendlichen gesehen werden für die irrigerweise nicht indizierten Machwerke dieser Leute geworben werden dürfte. Weil wenn der Mist bei Jugendlichen nicht so massiv beworben würden, würden sie es nicht so sehr haben wollen.

64

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 22:31

Lieber jam, das volksverhetzende Stück ist "indiziert"--und dadurch erst zum Riesenhit bei den kids geworden.
Den Text kriegen Sie überall, und das Gebölke kann man sich runterladen.

"bushido" hat tunesische Wurzeln. Für etwas Vergleichbares sähe er dort das Tageslicht nicht mehr wieder.

65

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 22:43

Und hier tobt sich das schwerstkriminelle Dreckspack aus und zockt dabei auch noch reichlichst Kohle ab.

Die Natin verdeppt - inclusive von Kindern und Jugendlichen.

66

Freitag, 3. Oktober 2008, 16:56

Verwahrlosung:

"Wiesbaden - Offenbar sind die Jugendämter alarmiert: Immer mehr Eltern wird das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Von 2006 auf 2007 stieg die Zahl der Sorgerechtsentzüge um 12,5 Prozent, im Vergleich zu 2005 betrug der Anstieg sogar knapp 23 Prozent. Das berichtete das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden. Allein im vergangenen Jahr haben die Gerichte in Deutschland in rund 10.800 Fällen "den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge" angeordnet."
(Spiegel)

" Berlin - Das Baby lag völlig durchnässt in einem schmutzigen Bett, als die Polizei früh am Samstag in der Wohnung im Stadtteil Marzahn eintraf. Im Zimmer lagen Polizeiangaben zufolge dreckige Kleidung und schmutzige Windeln auf dem Boden und auf dem Tisch. Nachbarn hatten die Beamten verständigt, weil der Junge ununterbrochen geweint habe. Gegen die 21-jährige Mutter und den 25-jährigen Vater wird jetzt wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ermittelt. Den Jungen übergab die Polizei dem Kindernotdienst."

67

Freitag, 3. Oktober 2008, 17:06

Fußschweiß:

"King Orgasmus One (siehe auch weitere Namensvarianten) ist ein Pseudonym des deutschen Rappers, Labelchef und Pornoproduzenten Manuel Romeike aus Berlin.

In seinen Liedern rappt er vor allem über Partys, Drogen, Sex und Gewalt und gilt als einer der sexistischsten Rapper Deutschlands. Er bezeichnet sich selbst auch als den „härtesten Rapper Deutschlands“ und als Frauenfeind. Seine 2003 erschienene CD Fick mich… und halt dein Maul! wurde 2004 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert. King Orgasmus One war auch einer der Rapper, die die SPD-Politikerin Monika Griefahn (Vorsitzende des Medienausschusses im deutschen Bundestag) nannte, als sie im Juni 2005 eine stärkere Kontrolle von Hip-Hop-Songs und Videos in Radio und Fernsehen forderte. Unter anderem hat er Gastauftritte auf Samplern des Labels Shotgun Records.

Er agiert in seinen Filmen als Produzent, Kameramann und tritt in kurzen Sketchen auf, als Pornodarsteller ist er nicht zu sehen."

68

Freitag, 3. Oktober 2008, 17:38

Die Frau Griefahn sollte man mal anschreiben.

http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF…sschuss&spell=1

Und dem Herrn Otto,der wohl Medien-Ausschuß-Vorsitzender ist:

http://www.bundestag.de/interakt/dialog/…nVydCksIEZEUA==

Das Schreiben an Otto geht sehr gut.

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69

Sonntag, 5. Oktober 2008, 17:11

'"bushido" hat tunesische Wurzeln. Für etwas Vergleichbares sähe er dort das Tageslicht nicht mehr wieder.'

Tunesien ist eine Art arabische DDR, allerdings mit Ausreisemöglichkeit und blühendem Tourismus. Dort gibt es wohl weniger Kopftuchträgerinnen als in manchen deutschen Stadtvierteln.

Zu 'Bushido': Der Typ hat einen tunesischen Vater, den er kaum kennt und eine deutsche Mutter und ist 100%ig bei seiner Mutter in Deutschland aufgewachsen.
Ich sehe da beim besten Willen keine nennenswerten kulturellen tunesischen Wurzeln und höchstens einen minimalen 'Migrationshintergrund'.

Ich vermute, die Wahrheit ist leider:
In Tunesien würde sich, fürchte ich, im Gegensatz zu hier wohl kaum jemand das Zeug kaufen, geschweige denn, es sich freiwillig anhören.....

70

Sonntag, 5. Oktober 2008, 18:14

"Porno - wie eine Seuche"
"Die Kinder sind voll mit diesen Bildern. Und die kriegen sie nicht aus dem Kopf", sagt Gabriele Heinemann. Auch sie ist Sozialarbeiterin. Sie kümmert sich um Mädchen in Berlin-Neukölln, Deutschlands bekanntestem Problembezirk. Madonna heißt der Klub, den sie leitet. Vor drei Jahren hat sie zum ersten Mal das Wort "Gang-Bang" gehört. Eine 14-jährige Neuköllner Göre prahlte: "Am Sonnabend mach ick Gang-Bang." Heinemann recherchierte, was das bedeutet: Gang - die Bande. Gang-Bang - eine ganze Bande Männer fällt über eine Frau her. Ein Standard in aktuellen Pornofilmen. "Zuerst dachte ich, die Kleine will sich nur wichtig machen. Aber das war wirklich so. Und es breitet sich aus wie eine Seuche."

71

Sonntag, 5. Oktober 2008, 18:16

"Die Helden: Bushido, Sido, Frauenarzt
Die Helden, die Idole dieser Kinder, heißen Sido, Bushido, Frauenarzt und King Orgasmus One. Es sind Porno-Rapper. Viele ihrer Songs werden nie im Radio gespielt, weil sie auf dem Index stehen. Sie sind als jugendgefährdend eingestuft. Trotzdem werden sie vorwiegend von Jugendlichen gehört. Und von Kindern. Im Internet kann sie jeder problemlos downloaden. Die Songs der Porno-Rapper sind Bestseller. Sido ist der berühmteste. Der Hit, der ihn bekannt machte, ist der "Arschficksong". Darin besingt er, wie er ein kleines Mädchen, die Katrin, anal vergewaltigt: "Katrin hat geschrien vor Schmerz. Mir hat's gefallen... Ihr Arsch hat geblutet. Und ich bin gekommen."

Die Mädchen schwärmen für Sido. Für die Jungen ist er ein Vorbild. Schon Grundschüler können seine Texte auswendig. "Und die reden nur noch in dieser Sprache", sagt Gabriele Heinemann von Madonna in Neukölln. "Jeder zweite Satz ist: "Ey, ich fick dich in den Arsch."

72

Sonntag, 5. Oktober 2008, 18:27

Die Mädchen schwärmen für Sido. Für die Jungen ist er ein Vorbild.

Wenn das wirklich so sein sollte,haben die ein dickes Problem - und zwar nicht nur mit HIV/AIDS.

73

Montag, 6. Oktober 2008, 01:43

Immerhin:

http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,359648,00.html

Der letzte Satz ist allerdings fatal.

Und was tun Griefahn und Konsorten,die aus Steuermitteln hoch bezahlt werden?

Definitiv nichts.

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74

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 21:09

Ich sehe darin ein ganz anderes Problem, was aber mindestens ebenso bedrohlich für die echten Werte der abendländische Kultur ist.

Es wird vieles, was die derzeitigen jungen Leute betrifft, auf eine nahezu perfide Art viel zu ernst genommen und feindselig und zynisch beantwortet.

Und das ausgerechnet von einer Eltern- und Politikergeneration, die im totalen Wohlstand aufgewachsen sind, denen man alle möglichen Verirrungen der Jugendzeit nachgesehen hat und denen Karrierechancen auf dem Silbertablett serviert wurden.

Wir brauchen auch gar nicht mehr so sehr ins Ausland zu schauen.
Wir haben inzwischen die vielleicht 'schärfsten' und grundrechtswidrigsten Polizeigesetze der Welt. Still und kontinuierlich eingeführt, gedeckt von den Verdummungsmedien.
Als Beispiel: Wenn Sie Ihr Nachbar anzeigt, weil er sie nicht leiden kann (z.B. wegen Ruhestörung) und Sie und Ihre Wohnung zufällig gerade in schlechtem/unaufgeräumten Zustand sind, ist es in dieser 'Republik' Ermessenssache der Polizisten, die vor Ort sind, ob Ihnen Ihre Kinder erstmal weggenommen werden.
Das ist kein Witz, sondern schaurige Wahrheit, sowas gibt es m.E. nicht mal im Iran, wo die Privatsphäre wie in fast jedem Land besser vor dem Staat geschützt ist.

Die angeblich 'bürgerlichen' Parteien CDU/CSU/FDP tun NICHTS gegen diese Degeneration zum Polizeistaat, sondern pushen diese Entwicklung sogar maßgeblich (und das gilt eben gerade auch für die schon lange überhaupt nicht mehr liberale FDP *) - siehe z.B. die CDU/FDP-Regierung Niedersachsens, da kann Frau L.-S. noch so laut die Medien beschäftigen mit ein paar Korrekturen wie jetzt in Bayern).
Das liegt daran, dass bei diesen Parteien 'bürgerlich' mit vermögend und sozialstaatsfeindlich gleichgesetzt wird und manchmal sogar Sozialneid auf Arme geschürt wird!

Ach ja, Sozialstaat: Der Sozialstaat ist als wirklich positiver Punkt Deutschlands für jeden da, aber seit 2007 (von der 'sozialdemokratischen' SPD mitbeschlossen) mit starker Einschränkung für 15- bis 25-jährige.
Man verliert in diesem Alter (und NUR in diesem Alter) seitdem beim ersten Problem den Anspruch auf die Regelleistung.
Z.B. kann man eine Ausbildungsstelle nicht ohne diese Konsequenz selbst kündigen, egal wie man von einem der vielen Ausnutzer unter den Arbeitgebern erpresst wird.
Und das gilt selbst dann, wenn man die Ausbildung wechseln will (also schon eine andere Stelle hat) und wegen der lächerlichen Ausbildungsbezüge auf ergänzendes Hartz4 angewiesen ist.

Mich als Mitglied der 'Generation X' wundert es in Wirklichkeit, wie viel sich die jungen Leute gefallen lassen.
Vor allem, dass da nicht mal breiter passiver Widerstand erkennbar ist, sondern dass für Hungerlöhne motiviert gearbeitet wird.

Und am meisten wundert es mich bei den angeblich so emanzipierten jungen Frauen, die zwar in der Schule und nach wie vor auch vom Gesetz (v.a. Wehrpflicht) verlogen bevorzugt werden, aber in der beruflichen Realität oft ausgenutzt werden bis zum Anschlag (und dies mit einer geadezu unheimlichen Konsequenz zulassen).

*) wer sich so sozialstaatsfeindlich positioniert wie die FDP 'unter' Westerwelle, betreibt in der Wirkung -und darauf kommt es an- antiliberale Politik.

75

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 22:44

Was soll der Unfug?

...sowas gibt es m.E. nicht mal im Iran, wo die Privatsphäre wie in fast jedem Land besser vor dem Staat geschützt ist.

KOMMENTAR:

Ich glaube,daß Sie nicht ganz dicht sind.

76

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 00:00

Sie können ja glauben, was Sie wollen.
Es ist leider nach meinen Informationen die Wahrheit:
Deutschland hat mit die rigorosesten Polizeigesetze und Polizeikompetenzen der Welt. Im Zweifelsfall wird das Grundgesetz dabei ignoriert.

Sicher ist nicht alles schlecht hier:
Die öffentliche Meinungsäußerung ist hierzulande wegen der glasklaren Gesetze recht gut geschützt, weswegen man in der BRD auch nicht einfach wie in der 'DDR' oder wohl auch im Iran bei unbequemen Meinungsäußerungen langfristig weggesperrt, fertiggemacht oder eben auch psychiatrisiert wird.
Z.B. weil Andersdenkende einfach meinen man sei 'nicht ganz dicht', wenn man unbequeme Wahrheiten ausspricht!

Es liegt mir übrigens wirklich völlig fern, den Iran als 'Vorbild' zu sehen, und ich glaube nun wirklich nicht, dass ich das auch nur angedeutet habe. Was ist das nur für eine Diskussionslogik?

Es muss aber klar sein und vor allem muss man es aussprechen dürfen, dass hier auch einiges nicht stimmt, und dann kann man sich auch überlegen, wie man damit umgeht.

Tatsache ist, dass die Polizei hierzulande Entscheidungsbefugnisse hat wie in fast allen anderen Ländern nicht.
Tatsache ist natürlich auch, dass z.B. im Iran die (Grund-)Gesetze an sich schon viel problematischer sind, das meinte ich aber nicht.

Ich beschäftige mich als mitdenkender und arbeitender/steuerzahlender Staatsbürger wirklich ernsthaft mit solchen Themen.

Gerade auch für PolizistInnen ist diese derzeitige Situation auf Dauer ziemlich unvorteilhaft und erniedrigend(was schon wider ein Strafbestand ist), denn die haben nichts davon außer noch mehr Streß..!

Und zur Arbeitswelt: Arbeitgeber, auch unseriöse, haben mit den jungen Leuten mehr als leichtes Spiel. Und vor allem eben mit den jungen Frauen.

77

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 00:07

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78

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 00:18

Meine Güte, ich habe damit überhaupt nicht den Iran oder den Islam(ismus) gemeint.
Sondern einzig und allein die hier in der Überschrift gestellte Frage nach dem Untergang abendländischer Werte und dass ich die Bedrohung dieser Werte durchaus ernst nehme und worin ich diese Bedrohung zum guten Teil sehe..!

Ich sage es schriftlich, was ich zum Islamismus finde:
Der Islamismus ist eine Idioten-Ideologie, die in Saudi-Arabien aus Machtgründen mit westlicher Hilfe installiert und wiederbelebt wurde.

Und die nichts mit echter Religion zu tun hat.
Und die viel mehr von den Kopftuch-Frauen getragen wird als es zugegeben wird.
Der Islamismus ist eine Art weiblicher Faschismus.

Die Diktatur im Iran ist eine perfide Antwort von amerikafeindlichen Kräften auf diese instinktlose westliche Machtpolitik des frühen 20. Jahrhunderts.
So nach dem Motto 'das können wir auch, aber so, wie ihr es NICHT wollt'.

79

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 00:43

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (18. Juli 2010, 21:28)


80

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 13:25

Und nun?

Sehr geehrter Herr Kinderarzt,



für Ihr Engagement im Jugendmedienschutz und Ihre Email vielen Dank.



Gesetzliche Aufgabe der BPjM ist es, Medien mit jugendgefährdenden Inhalten zu indizieren. Die Ermächtigungsgrundlage für das Verwaltungshandeln findet sich im Jugendschutzgesetz. Gemäß § 18 Abs. 1 S. 2 JuSchG sind vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird, geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren.



Die BPjM entscheidet in der Regel durch ihre Gremien, welche pluralistisch besetzt und deren Mitglieder unabhängig und weisungsfrei sind. Eine Indizierung hat Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen zur Folge. Erwachsenen steht der Zugang zu indizierten Medien jedoch weiterhin offen.

Zur Aufnahme eines Indizierungsverfahrens ist grundsätzlich ein Antrag bzw. eine Anregung einer hierzu berechtigten Stelle erforderlich. Nach dem JuSchG sind Jugendämter, Landesjugendämter, Oberste Landesjugendbehörden, das BMFSFJ sowie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) antragsberechtigt.

Anregungsberechtigt sind alle bisher nicht genannten Behörden sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Ein effektiver Jugendmedienschutz ist letztlich nur durch Zusammenwirken aller Verantwortlichen möglich. Die BPjM kann nach den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes keine Marktbeobachtung durchführen.



Bei der Bundesprüfstelle werden bereits seit Anfang der 90er-Jahre Verfahren zur Indizierung von Hip-Hop-CDs beantragt oder angeregt.

Die Gremien der BPjM hielten die Inhalte dieser Tonträger zum ganz überwiegenden Teil für jugendgefährdend, weil sie



-pornographisch und/oder

-unsittlich (Frauen diskriminierend und/oder Sex und Gewalt verknüpfend) sind und/oder

-verrohend wirken und/oder zu Gewalttätigkeit anreizen.



Die pornographischen Texte rücken sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund. Sie transportieren die Botschaft, dass die Maximierung sexuellen Lustgewinns das einzige menschliches Dasein beherrschende Ziel sei. Frauen wird lediglich die Rolle eines jederzeit sexuell verfügbaren, auswechselbaren Objekts zugedacht. In vielen Textpassagen werden Frauen in derber Form nach ihren Geschlechtsteilen benannt.

Neben der alleinigen Thematisierung sexueller Handlungen sind die Texte gekennzeichnet durch einen derb-zotigen, anreißerischen Wortschatz. Als vordergründiges Interesse stellen die Texte einzig die maximale Befriedigung des Mannes dar. Zwischenmenschliche Beziehungen, wie Freundschaft, Liebe und Zuneigung werden gänzlich ausgeklammert.

Die auf den Tonträgern zu findenden unsittlichen Texte haben ebenfalls sexuell-erotischen Inhalt. Wie bei den als pornographisch eingeschätzten Titeln setzt sich bei den als unsittlich eingestuften Liedern der völlig respektlose Umgang mit Frauen fort. Die Lieder haben nach Auffassung der Gremien vielfach Frauen diskriminierende und -herabwürdigende Inhalte. Sie vermitteln den Eindruck, Frauen seien bloße sexuelle Reizobjekte und Wegwerfware für den Mann. Sie werden mit verächtlichen Begriffen wie „Nutten“ oder „Huren“ bezeichnet, wobei andere, weitaus gravierendere Begrifflichkeiten an dieser Stelle nicht genannt werden sollen. Diese Liedtexte verletzen in extremem Maß die Würde der Frau und zeichnen ein menschenverachtendes Bild. Jugendlichen Zuhörern wird ein Frauenbild dargeboten, das ausnahmslos negativ und herabwürdigend ist. Es steht dem in der Gesellschaft vorherrschenden Erziehungsziel diametral entgegen, Kindern und Jugendlichen die Achtung gegenüber ihren Mitmenschen und gegenseitigen Respekt zu vermitteln und sie auf diese Weise für gleichberechtigte und liebevolle Partnerschaften stark zu machen. Es entsteht der Eindruck, dass zwischen Mann und Frau durchgängig ein Subordinationsverhältnis bestünde und dass die Frau bar jeder Entscheidungsgewalt der Willkür und den Befehlen des Mannes ausgeliefert sei und diesen Folge leisten müsste.

Die Interpreten propagieren darüber hinaus häufig ihren Anspruch, ihre sexuellen Wünsche auch mit Gewalt durchzusetzen. Gewaltanwendung gegenüber Frauen wird zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse als selbstverständlich präsentiert. Frauen haben den Liedern zufolge jederzeit fremdbestimmt und ohne Rücksichtnahme auf ihre eigenen Wünsche für Vaginal-, Oral- und Analverkehr zur Verfügung zu stehen. Der Konsum von Darstellungen, bei denen körperliche Gewalt in Verbindung mit sexueller Befriedigung gebracht wird, kann bei Kindern und Jugendlichen verzerrte und ihrer Persönlichkeitsentwicklung abträgliche Vorstellungen begründen und Nachahmungseffekte im Sinne einer Gewöhnung an die Möglichkeit gewalttätiger Durchsetzung sexueller Wünsche und die Missachtung der körperlichen und seelischen Integrität potentieller Sexualpartner zur Folge haben. Die Verknüpfung von Sex und Gewalt sehen die Gremien daher als besonders jugendgefährdend an.

Ein weiterer Indizierungsgrund im Zusammenhang mit Rap-Texten ist die verrohende und zu Gewalttätigkeit anreizende Wirkung einiger Inhalte.

In den Texten kommt Gewalt, vor allem gegenüber Frauen in sexueller Hinsicht, gegenüber Konkurrenten und zum Teil sogar gegenüber Kindern als bevorzugte Handlungsform vor, der die Opfer willkürlich ausgesetzt sind.

Kommunikation mit Frauen findet häufig im Befehlston statt. Die Inhalte beziehen sich zumeist auf die sexuelle Verfügbarkeit der Frau und Gewalt wird zumindest unterschwellig angedroht. Der objekthafte Umgang mit Frauen wird oft mit sehr grobem Vokabular dargestellt.

In diversen Liedern wird auch ein brutales Vorgehen gegen Gegner als nachahmenswert oder bewundernswert beschrieben. Gewalt wird insgesamt als probates und legitimes Mittel zur Durchsetzung von Zielen und als das beste Konfliktlösungsmittel präsentiert. Die im Rahmen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gezogenen Grenzen der Rücksichtnahme und der Achtung anderer Individuen haben keine Gültigkeit. Teilweise erscheint Kriminalität als etwas Positives. In den Texten herrscht oft eine martialische Grundstimmung vor, die auch mit musikalischen Mitteln untermalt wird, beispielsweise mit Schüssen.

Nach der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle werden auch Medien indiziert, die den Drogenkonsum verherrlichen oder verharmlosen.



Teilweise erreichen die Inhalte der geprüften Texte nach Einschätzung der Gremien bereits die Grenze zur Strafbarkeit nach § 184 a und 131 StGB. In § 184 a StGB ist die Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer „Schriften“, in § 131 StGB u.a. die Darstellung von grausamen oder unmenschlichen Gewalttätigkeiten geregelt. Derartige Inhalte sind schwer jugendgefährdend gemäß § 15 Abs. 2 Nr.1 JuSchG und werden in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.

Diverse Rap-CDs wurden zwischenzeitlich durch die zuständigen Strafgerichte beschlagnahmt.

Alle weiteren Informationen sowie ein Online-Formular für eine Anregung finden sich auf der Homepage der BPjM unter www.bundespruefstelle.de.

Dort befindet sich unter „Publikationen“ die Broschüre „Hip-Hop-Musik in der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) – Rechtliche Bewertung und medienpädagogischer Umgang“ als pdf-Datei zum herunterladen.



Ein Missbrauch des sogenannten „Elternprivilegs“, d.h. der grundsätzlichen Befugnis von Eltern (Personensorgeberechtigte), ihren Kindern indizierte oder schwer jugendgefährdende (u.a. pornographische) Medien zugänglich zu machen, ist dann gegeben, wenn diese ihre Erziehungspflicht gröblich verletzen. Dies ist natürlich der Fall, wenn Eltern gemeinsam mit (jüngeren) Minderjährigen Pornofilme ansehen. Für die Verfolgung einer solchen Straftat (§ 27 Abs. 1 und Abs. 4 Jugendschutzgesetz) sind die Polizei- und Ordnungsbehörden zuständig.





Mit freundlichen Grüßen



Im Auftrag

Birgit Carus
__________________________
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Rochusstraße 10, Haus D, 53123 Bonn
Telefon: 0228 96210315
Fax: 0228 379014
E-Mail: birgit.carus@bpjm.bund.de
Internet: www.bundespruefstelle.de



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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (18. Juli 2010, 21:29)


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