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Deutscher Angler in Iran festgehalten
22. Dez 17:36
Nach einer illegalen Angeltour in iranischen Hoheitsgewässern soll sich ein deutscher Tourist vor Gericht verantworten. Der Mann wird bereits seit mehr als drei Wochen in Iran festgehalten.
Ein deutscher Urlauber ist bei einem Angelausflug vom iranischen Militär festgenommen worden. In einem Telefonat habe der Mann eingeräumt, versehentlich in iranische Gewässer geraten zu sein, sagte ein Sprecher des auswärtigen Amtes (AA) am Donnerstag in Berlin. Nach bisherigen Informationen handele es sich nicht um einen Spionagefall.
«Wir haben um eine rasche Lösung des Falles und eine schnellstmögliche Freilassung gebeten», sagte der Sprecher. Nun soll der 52-jährige Mann, der seit dem 29. November in Iran festgehalten wird, vor Gericht kommen.
In der Angelegenheit sei inzwischen der Geschäftsträger der iranischen Botschaft ins Auswärtige Amt einbestellt worden, um den festgesetzten Deutschen konsularisch zu betreuen. Bisher habe es jedoch nur telefonischen Kontakt zu dem Gefangenen gegeben, dem es gesundheitlich gut gehe. Bei den Vernehmungen sei keine Gewalt angewendet worden.
Geheimer Militärstützpunkt in Iran
Gemäß eines Berichtes der Tageszeitung «Rheinpfalz» habe der aus dem pfälzischen Lambsheim stammende Mann mit seiner Frau und einem französischen Freund in den Vereinigten Arabischen Emiraten Urlaub gemacht. Beide Männer seien alleine zum Fischen aufs Meer gefahren.
Der erfahrene Hochseeangler geriet dabei mit seinem gemieteten Schiff ihn die Nähe des angeblichen strategischen Militärstützpunktes Abu Mussa. Unbestätigten Berichten zufolge sollen dort verschiedene Raketentypen postiert sein.(nz)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (5. Juli 2010, 15:57)
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Haft in Bandar Abbas
Iran lässt Angler nicht frei
Er angelte zur falschen Zeit am falschen Ort
| 26.12.05 |
Der Mullah-Staat denkt nicht daran, dem festgehaltenen Deutschen Donald Klein die Rückreise nach Deutschland zu erlauben.
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Todesstrafe nach Vergewaltigung
Von WZ–Korrespondent Arian Faal
Entsetzen über iranisches Urteil.
Teheran. Abermals beschäftigt ein iranisches Gerichtsurteil die Weltöffentlichkeit. Die 18-jährige Nazanin wurde im Mai 2005 zusammen mit ihrer Nichte von zwei Männern überfallen – sie versuchten die beiden jungen Mädchen zu vergewaltigen, berichtete die Zeitung "Etemad" letzte Woche. Die junge Studentin Nazanin verteidigte sich jedoch und verletzte dabei einen der beiden Vergewaltiger tödlich mit ihrem Messer. Nach einem monatelangen Prozess wurde sie dafür am vergangenen Samstag von einem Teheraner Gericht zum Tod verurteilt. Das mediale Interesse an diesem Prozess war enorm groß. Frauenverbände unterstützten die beiden Opfer während der Anhörung.
Die junge Frau schilderte im Verhandlungssaal den kompletten Vorfall und schwor, dass sie nur ihre Nichte und sich selber verteidigen wollte. Es wäre Notwehr gewesen, beteuerte das Mädchen. Den Tod des jungen Mannes habe sie jedenfalls nicht gewollt. Im Iran werden Frauen rechtlich noch immer stark benachteiligt (zwei Zeugenaussagen von Frauen entsprechen einer Aussage eines Mannes). Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen protestierten gegen das Urteil. Der Zeitpunkt der Vollstreckung ist noch ungewiss.
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"Das ist immer ein Balanceakt"
Das Urteil gegen Afsaneh Norouzi führt eine grausame Absurdität vor Augen: Wenn auch für eine Tötung aus Notwehr die Todesstrafe verhängt werde, dann würde sich in Zukunft keine Frau mehr trauen, sich bei einer Vergewaltigung zu wehren, so Jüttner. Und dennoch könne es dann sein, dass sie zum Tode verurteilt wird: wegen Ehebruch.
Vom willkürlichen Umgang mit der Todesstrafe in Iran erzählen noch viele andere Fälle. Erst im Herbst 2005 wurden zwei minderjährige Iraner wegen angeblicher "homosexueller Übergriffe" und Alkoholkonsums hingerichtet. Wer im Iran dreimal wegen Alkoholkonsums verurteilt wird, bekommt die Todesstrafe. Auch für Ehebruch, Vergewaltigung und homosexuelle Handlungen können Angeklagte auf Befehl des Staates getötet werden.
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Schockierend ist auch eine andere Entwicklung: Zwar hat sich Iran mit der Unterzeichnung internationaler Verträge, wie der Uno-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, für Minderjährige keine Todesstrafe zu verhängen. Allein 2005 aber wurden nach Angaben von Amnesty International mindestens acht zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet. Zuletzt im Dezember 2005. Nach iranischem Recht sind Mädchen ab neun Jahren strafmündig, Jungen ab 15.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Kinderarzt« (5. Juli 2010, 16:00)
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