(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt.
KOMMENTAR:
Demnach gehören eine Menge Leute in den Knast,die immer noch frei rumlaufen.
Die Gesetze gegen Scharlatanerie-Betrug sind alle da:
Die Gesetze gegen Scharlatanerie-betrug sind alle da
Beihilfe zum Betrug:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)
Falls der Link spinnt,klicken Sie auf die erste Zeile und klicken Sie dann auf Index und klicken Sie dort den ersten Link an.
Somit ist auch JEDER straffällig,der Scharlatanerie-Betrug duldet,begünstigt oder fördert - wie zum Beispiel fast alle "Ärztekammern".
Begünstigung einer Straftat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beg%C3%BCnstigung
Strafvereitelung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung
Verbraucherschutz und Staatanwaltschaften:
http://forum.esowatch.com/index.php?topic=250.0