Dazu ein sehr hübsch formulierter Brief:
Eine unserer Leserinnen hat in einem Leserbrief an die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" die Betrugsvorwürfe von Seiten der AOK kommentiert. Den Brief dokumentieren wir im Folgenden:
Herzlichen Glückwunsch, liebe AOK!
Nun hält Qualitätssicherung also auch bei ihnen Einzug: Mitgliederkarteien werden so regelmäßig aktualisiert, dass nicht länger "über Jahre hinweg" Zahlungen für längst Verstorbene erfolgen, obwohl doch spätestens anlässlich der Überweisung des Sterbegeldes durch die Krankenkasse dokumentiert wird, dass keine weiteren Leistungen mehr für diesen Patienten erbracht werden können. Ein von uns Ärzten schon oft benanntes Problem scheint jetzt auch von ihnen erkannt worden zu sein: wenn nach einem Todesfall, einem Kassenwechsel oder der Neuaustellung einer angeblich verlorenen Versicherungskarte das alte Dokument im Umlauf bleibt, sind wir verpflichtet, bei dessen Vorlage Leistungen zu Lasten unseres gedeckelten Budgets zu erbringen. Durch zukünftig professionellere Karteipflege, Kartenfreischaltung in angemessenen Abständen und zeitnahe Information bisheriger Behandler über das Erlöschen einer Versicherung wird hier sicherlich in Kürze Abhilfe geschaffen werden. Die Anbieter von Mobilfon-Kartenverträgen erklären sich vielleicht bereit, hier Entwicklungshilfe zu leisten.
Betrüblich aus Sicht der AOK ist lediglich, dass durch die sachgemäße Karteibereinigung mit jeder Abmeldung eines Verstorbenen oder Kassenwechslers gleichzeitig ein "Geldtropfen" weniger aus dem bundesweiten Risikostrukturausgleich in den Finanztopf der AOK fließen wird. Ich hoffe, dass sie sich durch diesen finanziellen Nebenaspekt nicht entmutigen lassen, den neu eingeschlagenen Weg zur Qualitätsverbesserung ihrer Datenverwaltung konsequent weiterzuverfolgen.
Bei aller Wertschätzung unserer ärztlichen Fähigkeiten bleibt mir allerdings schleierhaft, warum jetzt wir auch noch mit der Verantwortung für offensichtliche Versäumnisse im Hause der AOK betraut werden.
Christa Dörr, BDA Hannover