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Die letzten 8 Beiträge

8

Sonntag, 1. Mai 2005, 16:38

Von Kidmed

Zu alledem:

www.wettig.de

7

Sonntag, 1. Mai 2005, 15:49

Von 40_Fieber

Zitat

Kinderarzt.Kinderarzt postete
[/b]Es ist z.B. eine Riesensauerei,daß die Leute Kontaktlinsen und Brillen selbst bezahlen müssen(da geht es nachweislich um krankhafte Behinderungen),wohingegen der letzte kriminelle Abzockerdreck erstattet wird.[/b]


Darum geht es. Nichts bekomm ich, aber dieser Homöopath rechnet seine absurden Erstanamnesen mit der Kasse ab. Zum Glück hat er sich mal wieder in seiner blinden Patientengier verplappert.

6

Sonntag, 1. Mai 2005, 15:46

Von 40_Fieber

Na dann...

wird es teuer für Grießhammer.
Ich nehme an: Bayerische Kassenärztliche Vereinigung.

5

Sonntag, 1. Mai 2005, 15:44

Von Kidmed

Das Ganze schädigt auch seriöse Versicherte und seriöse Medizinarbeiter ganz massiv,weil deren Geld zu den Scharlatanerie-Betrügern und deren Nachbetern hin abgezogen wird und für korrekte medizinische Behandlung fehlt.

Dazu:

Versicherungen,die unwirksame Pseudobehandlungen erstatten 1114954553

Es ist z.B. eine Riesensauerei,daß die Leute Kontaktlinsen und Brillen selbst bezahlen müssen(da geht es nachweislich um krankhafte Behinderungen),wohingegen der letzte kriminelle Abzockerdreck erstattet wird.

Aber die Versicherten sind eine faule und träge Masse und tun nichts dagegen,sondern pöbeln lieber über die ach so bösen Ärzte.

4

Sonntag, 1. Mai 2005, 15:34

Von Kidmed

Das ist es in jedem Fall.

Die Maßgaben des Sozialgesetzbuches sind völlig klar und einen Kassenverantwortlicher,der den Scharlataneriebetrug erstattet ist dafür persönlich zur Kasse zu bitten.

Gerade verkommene Politfiguren verstoßen gegen das Sozialgesetzbuch:

Regierungs-"politik" fördert massivst Scharlatanerie-betrug 1114954518

3

Sonntag, 1. Mai 2005, 15:09

Von 40_Fieber

Aber eine Ziffer für homöopathische Erstanamnese gibt es nicht. Ist das dann Abrechnungsbetrug?

2

Sonntag, 1. Mai 2005, 14:50

Von Kidmed

Illegales Treiben.

Laut Sozialgesetzbuch müssen ärztliche Behandlungen und Verordnungen sinnvoll und wirtschaftlich sein.

1

Sonntag, 1. Mai 2005, 11:30

Von 40_Fieber

Da stimmt doch was nicht. Ich kam gerade drauf, weil im Hypochondrie-Thread das hier von Grießhammer verlinkt ist:

http://f25.parsimony.net/forum63669/messages/12950.htm

Zitat


Hallo Sandy
Ich bin Kassenarzt und der Anteil der privat zu zahlen ist ist nur ein Bruchteil davon. Schreibe mir aber bevor Du kommst, da Du schon vor dem Praxisbesuch einen Homöopathiefragebogen zum Ausfüllen bekommst
Grüße Christian


Mal abgesehen davon, daß Grießhammer mal wieder illegal Patienten anwirbt, übernimmt eine gesetzlich Krankenkasse doch keine Kosten für eine homöopathische Unfugbehandlung.

, könntest Du mir bitte genau erklären, wie sowas ablaufen kann, denn nur ein Grießhammer ohne Praxis, ist ein guter Grießhammer.

Die machen hier auch so dubiose Sachen:

http://home.t-online.de/home/ekert/brot.htm

Und das "Experten-Team" der AOK stellt auch noch sicher, daß diese Abrechnungssauerei auch sauber durchläuft. Das schrieben die 2002:

AOK 2002


Zitat


RATGEBERFORUM ALTERNATIVE HEILMETHODEN


Antwort: Von Ihr Experten - Team am 07.01.2002 um 16:03 Uhr erfasst
Thema: RE: Homöopathie - Neurodermitis


Lieber !
Grundsätzlich übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung alle Medikamente , die bei einem Homöopathen, sofern er Vertragsarzt ( nicht Heilpraktiker) ist, anfallen.Die Gesprächsleistungen kann der Vertragsarzt über spezielle Gesprächsziffern , die im EBM ( das ist die Abrechnungsfibel für Vertragsärzte)abrechnen. Oft liquidieren die Ärzte aber zusätzlich, da sie den tatsächlich geleisteten Beratungsbedarf höher einschätzen als die Ziffern des EBM ( die Ziffern sind Punktwerte, die mit dem jeweils gültigen Punktwert multipliziert werden, d. h. es sind keine DM oder Euro Beträge).Sollte Ihr Arzt privat abrechnen, muß er Ihnen die entsprechenden Kosten vor Beginn der Behandlung mitteilen.Selbstverständlich können Sie sich in dieser Problematik auch nochmal an Ihre nächstgelegene AOK Geschäftsstelle wenden.
Alles Gute für Ihren Sohn!


Und heute sieht die Beratung so aus. Das schließt jedoch dubiose "Gesprächsleistungen" nicht aus:

AOK 2004

Zitat


RATGEBERFORUM ALTERNATIVE HEILMETHODEN


Antwort: Von Ihr Expertenteam am 08.01.2004 um 07:14 Uhr erfasst
Thema: RE: Angstzustände,Panikattacken


Hallo Nicole,

Homöopathen können durchaus niedergelassene Vertragsärzte sein, meist Fachärzte für Allgemeinmed. oder praktische Ärzte. Zu denen kann man ganz normal mit der AOK Chipkarte gehen. Anders ist dies bei Heilpraktikern, diese sind prinzipiell keine Vertragspartner der Gesetzlichen Krankenkassen und deren Kosten können nicht übernommen werden. Die niedergelassenen Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie können ganz normal über die Chipkarte abrechnen. Aus Erfahrung stellen diese aber ihre homöopathische Anamnese privat in Rechnung ( ca. 90 - 110 Euro), was von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden kann. Es könnte sein sein, dass in den einzelnen Bundesländern dazu gelegentlich differente Regelungen bestehen. Einige homöopathische Medikamente
können auf einem normalen Kassenrezept verordnet werden, andere sind oft zu bezahlen.Wenden Sie sich unbedingt bei speziellen Fragen vorher an Ihre AOK Geschäftsstelle.

Freundliche Grüße

Ihre Expertenteam


Wenn Grießhammer behauptet, seine Kosten seien nur ein Bruchteil dessen, was eine homöopathische Behandlung normalerweise kostet, was rechnet der dann ab?

Was sind das für Gesprächsleistungen? Bei einstüdigem Repertorisieren kann es sich ja nur um irgendweche psychosozialen Nummern, oder umfassende Untersuchungen handeln. Eben alles was längere Beratung bedarf.

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