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Die letzten 10 Beiträge

85

Dienstag, 27. Juli 2010, 20:30

Von Kidmed

Es geht danach.

Das Dreckspack gehört schon längst in den Knast - mit anschließender Sicherheitverwahrung.

84

Dienstag, 27. Juli 2010, 16:52

Von 40_Fieber

http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrech…he-hilfe-320507

Wenns danach ginge, könnte man locker jedem Heilpraktiker die Bude dicht machen

83

Samstag, 19. Juni 2010, 18:43

Von Kidmed

Ja;das ist der juristische Begriff der Unmöglichkleit der Erbringbarkeit einer Leistung.

So muß also die Rechnung eines Scharlatanerie-Betrügers nie bezahlt werden.

Ich weise darauf schon seit Jahren immer wieder hin.

Die Rechtsprechung könnte also so den Kriminellen ganz leicht das Genick brechen.

Im Übrigen sind gegen die infamen und menschenverachtenden Betrüger die Gesetze längst schon alle da;sie werden nur völlig unnachvollziehbarer Weise leider sehr sehr selten angewandt :

http://www.kidmed.info/forum/index.php?p…d&threadID=7634

Bitte unbedingt weitergeben !


Material zur Scharlatanerie-Kriminalität :

Zur Scharlatanerie-Misere im deutschsprachigen Raum

82

Samstag, 19. Juni 2010, 17:02

Von 40_Fieber

http://www.rechtslupe.de/allgmeines/kart…-telefon-319715

Zitat


Das Versprechen einer Lebensberatung, die sich auf die magischen Kräfte gelegter Karten gründet, ist auf eine im Rechtssinn unmögliche Leistung gerichtet. Ein Honoraranspruch für diese Leistung besteht nicht, entschied jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart.

80

Donnerstag, 13. Mai 2010, 15:02

Von Kidmed

Das ist kriminell.

Wir werden Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen.

79

Donnerstag, 13. Mai 2010, 14:59

Von JJ77

Schon irre!

Klaus R.praktiziert weiterhin. Und weiterhin rennen Frauen zu ihm, um ihre Migräne oder sonst etwas durch Bisse in die Brüste und vaginales oder rektales Herumfummeln behandeln zu lassen?!

Vaginaltouches...möglicherweise ein Begriff, um dem "Therapeuten" ein "Ausleben der eigenen sexuellen Fantasien" zu ermöglichen? Fragt sich nur, wer da nun eigentlich behandlungsbedürftig ist.

78

Donnerstag, 13. Mai 2010, 03:14

Von 40_Fieber

Bemerkenswert ist, daß Google genau sechs Einträge zum Thema "Vaginal-Touché" im Zusammenhang mit Osteopathie findet, nämlich die Artikel zu diesem Prozess:

http://www.google.de/search?hl=de&client…l=&oq=&gs_rfai=

Bißchen wenig für eine "anerkannte Methode"... selbst für osteopathische Verhältnisse.
Der "Gutachter" aus der Sekten-Uni Witten/Herdecke hat, wie zu erwarten war, das Gericht belogen.

77

Donnerstag, 13. Mai 2010, 02:43

Von da da da


76

Donnerstag, 13. Mai 2010, 02:12

Von 40_Fieber

Mit so einem "Gutachter" einer Scharlatan-Universität sind die Opfer natürlich verraten und verkauft:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/…m_Stellung.html

Zitat


Mit Spannung hörte die Strafkammer am Donnerstag einen Gutachter der Universität Herdecke. In dem Gutachten ging es um die Frage, ob das beschriebene Vaginaltouche eine sexuelle Handlung ist. Das könne beides sein. Es könne alles interpretiert werden, sagte der Lehrbeauftragte für das Fach Osteopathie, das außer in Deutschland bereits in Holland, Frankreich, England und Belgien, als Beruf gilt. So seien Vaginaltouches durchaus geeignet, um Verspannungen zu lösen. Bei der Anwendung sei es wichtig, die Patienten respektvoll zu behandeln.


Da keimt in einem die Idee hoch, bei gewissen Leuten Penisverlängerungen von Hand zu erledigen.

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